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Gutachten - Stellungnahmen

  • Gutachten im Ländlichen Wegebau
    Im Auftrag von Verwaltungsbehörden werden in Verfahren gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetz (AVG 1991) Amtssachverständige zur fachlichen Beurteilung und Beweisaufnahme beigezogen. Dabei werden in einem Befund sämtliche bekannten beziehungsweise zu erhebenden Grundlagen nachvollziehbar zusammengefasst. Auf Basis dieses Sachverhalts werden durch fachliche Expertise entscheidungsrelevante Schlussfolgerungen erarbeitet und in Form eines Gutachtens dargelegt. Die Erstellung der Gutachten erfolgt insbesondere für Behörden und sonstige Straßenerhalter auf Grundlage des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes ( LStVG 1964) sowie der geltenden technischen Richtlinien (RVSen) im ländlichen Wegebau.

  • Fachliche Stellungnahmen im Ländlichen Wegebau
    Für Landesbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden, das Landesverwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie politische Entscheidungsträger und Verwaltungsstellen werden fachliche Stellungnahmen im Bereich des ländlichen Wegebaus ausgearbeitet. Ziel dieser fachtechnischen Stellungnahmen ist es, Entscheidungsprozesse durch nachvollziehbare und praxisorientierte Expertise bestmöglich zu unterstützen.

  • Laienrichter beim Landesverwaltungsgericht (LVG)
    Im Rahmen der Tätigkeit als stimmführendes Senatsmitglied (Agrartechnischer Laienrichter) erfolgt die Unterstützung des vorsitzenden Richters des Landesverwaltungsgerichts bei der Entscheidungsfindung nach dem Verwaltungsgerichtsverfahrengesetz (VwGVG).
 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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