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Allgemeine Informationen

Auf  Gewährung von Sportförderung besteht kein Rechtsanspruch!

Sportförderung darf grundsätzlich nur für nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport gewährt werden.

Sportförderung kann nur nach Maßgabe vorhandener Sportförderungsmittel auf Grundlage aufrechter Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung unter Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen erfolgen.

Mit Antragstellung stimmt der/die Förderungswerber/in zu, sich nach Förderungserhalt freiwillig einer Gebarungs- bzw. Projektkontrolle durch den Steiermärkischen Landesrechnungshof zu unterziehen.

Verwendungsnachweis und Abrechnung

Nach allfälliger Förderungsgewährung ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in Form von bezahlten Originalrechnungen mit entsprechenden Original-Zahlungsnachweisen notwendig.

Der Verwendungsnachweis besteht, abhängig von der Höhe der ausbezahlten Förderung und dem Umfang des Vorhabens, aus einem Projektbericht und einer Abrechnung über die Verwendung der Förderung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern und Formularen: 

 Merkblatt zur Erstellung eines Projektberichts
 Merkblatt zur Erstellung von Abrechnungen 
 Merkblatt zur Erstellung eines Tätigkeitsberichts
 Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
 Belegaufstellung Sachkosten
 Belegaufstellung Personalkosten
 Leistungsverzeichnis für Eigenhonorare
 Sammelrechnung


Nicht gefördert werden u.a.:

Neubau und Sanierung von Sportstätteninfrastruktur
Ankauf von Grundstücken bzw. Gebäuden
Tilgung von Schulden
Rechts-/Beratungskosten
Miet- und Pachtzinszahlungen
Herstellung von Broschüren und Publikationen
Umfeldmaßnahmen bei Sportanlagen
Kommunale Anschlussgebühren (Kanal, Wasser, Strom, etc.)
Schulsportanlagen
Betriebskosten, Betriebsaufwand und Erhaltungsmaßnahmen
Sponsortätigkeiten für Sportler/-innen
Motorsportveranstaltungen
Bekleidung und Ausrüstung (ausgenommen Spitzensport)
VIP-Bereiche und -Empfänge
Verköstigung und Proviant
Ehrengeschenke und Dekoration
Bankgebühren
Preisgeld
Spielerinnen- und Spielerablösen
Strafen

 Sportförderungsantrag als Onlineformular

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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