Sachkunde
Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel nach dem Tierschutzgesetz
Ab 1. Juli 2026 haben Personen, die bestimmte Tiere halten möchten, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Ein 4-stündiger Theoriekurs ist zur Haltung folgender Tierarten erforderlich:
- Hunde
- Reptilien und Amphibien
- bestimmte Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)
Für die Hundehaltung ist zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes eine praktische Einheit im Ausmaß von 2 Stunden zu absolvieren.
Der Sachkundekurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Der Sachkundenachweis gilt aber bundesweit, er behält daher auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
Ausführliche Informationen zum bundesweiten Sachkundenachweis finden Sie unter:
tierwissen.at
TiERWiSSEN ist die offizielle Informationsplattform zum bundesweiten Sachkundenachweis in Österreich.
Vom Sachkundenachweis ausgenommen sind insbesondere:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines entsprechenden Tieres bereits ein solches Tier halten.
- Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre ein entsprechendes Tier über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gehalten haben. Der Nachweis erfolgt durch:
die Registrierung in der Heimtierdatenbank (bei Hunden) oder
die Meldung der Wildtierhaltung. - Personen, die über eine entsprechende fachrelevante Ausbildung verfügen.
Alle Ausnahmen und Beispiele finden Sie in den FAQS zur Novelle der 2. Tierhaltungsordnung unter
"Wer ist von der Verpflichtung zur Erbringung der theoretischen und praktischen Sachkunde bei Hunden befreit?"
Die Anmeldung zu einem Kurs hat direkt bei einer Kursanbieterin bzw. einem Kursanbieter des jeweiligen Kurses zu erfolgen. Die Kontaktdaten der im Land Steiermark autorisierten Kursanbieterinnen und Kursanbieter sind den unten angeführten Listen zu entnehmen. Die Listen werden laufend aktualisiert und erweitert.
- Die Organisation und Administration der Kurse erfolgt durch die Kursanbieterinnen und Kursanbieter. Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte direkt an diese.
- Für die Kurse werden in ganz Österreich dieselben Kursunterlagen verwendet. Diese können auf der Informationsplattform
tierwissen.at heruntergeladen werden. So ist sichergestellt, dass die Inhalte in allen Bundesländern nach den gleichen fachlichen Standards vermittelt werden. - Nach erfolgreicher Kursteilnahme wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von den Vortragenden eine Bestätigung über die Kursteilnahme ausgestellt.
- Beim Sachkundenachweis für Hunde sind zwei Bestätigungen erforderlich: eine über den absolvierten Theorieteil und eine über den absolvierten Praxisteil.
- Für die Ausstellung des Sachkundenachweises ist eine Identitätsüberprüfung (durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises) notwendig.
- Eine abschließende Prüfung über die vermittelten Inhalte ist nicht vorgesehen.
- Die Kursanbieterinnen und Kursanbieter heben für die Durchführung der Kurse kostendeckende Kursbeiträge ein. Diese Beiträge verbleiben ausschließlich bei den jeweiligen Kursanbieterinnen und Kursanbietern. Das Land Steiermark erhält keine Einnahmen aus den Kursen.
Hunde:
- Bitte laden Sie die Teilnahmebestätigung über den absolvierten Theorieteil nach dem Kursbesuch im Zuge der Registrierung Ihres Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hoch.
- Da der Praxisteil erst nach Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren ist, kann die entsprechende Teilnahmebestätigung erst zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen werden.
Reptilien, Amphibien und Papageienvögel:
- Den Sachkundenachweis für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel haben Sie der zuständigen Behörde im Rahmen der verpflichtenden Wildtiermeldung gemäß § 25 Tierschutzgesetz vorzulegen.
- Tierschutzgesetz:
BGBLA_2024_I_124.pdf - Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung:
BGBLA_2026_II_144.pdf - Erläuterungen zur Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung:
2.THVO Erläuterungen.pdf
RIS - Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b - Landesrecht konsolidiert Steiermark, tagesaktuelle Fassung
RIS - Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung - Landesrecht konsolidiert Steiermark, Fassung vom 11.06.2026
Zuständige Abteilung im Land Steiermark: Abteilung 3 Verfassung und Inneres, Referat Aufenthalts- und Sicherheitswesen
Kursanbieterinnen und Kursanbieter in der Steiermark
Bitte beachten Sie, dass nur jene Sachkundekurse anerkannt werden können, die von den auf dieser Website veröffentlichten geeigneten Personen gemäß den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung durchgeführt werden. Von anderen Personen oder Organisationen angebotene Kurse werden für den Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz nicht anerkannt.
Ausgenommen davon sind Hundekundekurse nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz bzw. der Steiermärkischen Hundekundenachweis-Verordnung (siehe dazu Theoriekurse für Hunde)!
Informationen zu den Kursen sind direkt bei den jeweiligen Kursanbieterinnen und Kursanbietern einzuholen.
Übergangsregelung
Im Land Steiermark ist für die Haltung von Hunden ein eigener Hundekundenachweis nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz bzw. der Steiermärkischen Hundekundenachweis-Verordnung zu erbringen.
Dieser Hundekundenachweis wird im Rahmen einer Übergangsfrist bis 01.07.2027 als Nachweis für den Theoriekurs nach dem Tierschutzgesetz anerkannt.
Informationen zu den Kursterminen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde!
Zu beachten ist, dass zusätzlich innerhalb eines Jahres die praktische Einheit im Umfang von 2 Stunden zu absolvieren ist.
Die Kursanbieterinnen und Kursanbieter der Praxiskurse betreffend Hunde werden demnächst auf dieser Homepage veröffentlicht.
Folgende Personen sind zur Durchführung der Theoriekurse für Reptilien und Amphibien im Land Steiermark berechtigt:
| Name | E-Mail-Adresse/Homepage | Termine | Ort |
| Dr. Nils Kley | kontakt@weltdergifte.com |
24.07.2026, |
Online |
|
Werner Stangl/ |
Werner.Stangl@chello.at www.steirischerreptilienverein.at |
25.07.2026, |
Gasthaus Langensiepenstüberl |
|
Kai Kolodziej |
kai.kolodziej@gmx.at www.kaikolodziej.com |
10.09.2026, |
Online |
Die Kursanbieterinnen und Kursanbieter der Theoriekurse betreffend Papageienvögel werden demnächst auf dieser Homepage veröffentlicht.
Informationen für Kursanbieterinnen und Kursanbieter
Zur Sicherstellung einer einheitlichen, qualitätsgesicherten Vermittlung der Inhalte gelten für Kursanbieterinnen und Kursanbieter bestimmte fachliche und organisatorische Anforderungen.
Die Kursanbieterinnen und Kursanbieter müssen fachlich geeignet sein (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) und über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden verfügen.
Fachlich geeignet sind insbesondere folgende Personengruppen:
- Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" führen;
- Zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen;
- Aktive Trainerinnen und Trainer des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands;
- Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union;
- Tierärztinnen bzw. Tierärzte;
- Absolventinnen bzw. Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie" sowie
- Kontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung.
Die Personen müssen fachlich geeignet sein (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) und über langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit und dem Training von Hunden verfügen.
Fachlich geeignet sind insbesondere folgende Personengruppen:
- Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" führen;
- Zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen;
- Aktive Trainerinnen und Trainer des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands;
- Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union;
- Tierärztinnen bzw. Tierärzte, die über eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin verfügen sowie
- Absolventinnen bzw. Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie".
Die Kursanbieterinnen und Kursanbieter müssen fachlich geeignet sein (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen) und über langjährige praktische Erfahrung auf Grund eigener Haltung oder beruflicher Erfahrungen im Umgang mit jenen Tieren, die vom Kurs umfasst sind, verfügen.
Fachlich geeignet sind insbesondere:
- Personen mit abgeschlossenem Studium für Biologie, Zoologie, Veterinärmedizin oder Ökologie;
- Personen mit Ausbildungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 3 und 4 der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung;
- Tierpflegerin bzw. Tierpfleger mit nachweislich langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit dem vom Kurs umfassten Tieren
- Tierheimmitarbeiterin bzw. Tierheimmitarbeiter mit nachweislich langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit dem vom Kurs umfassten Tieren
- Zoofachhändlerin bzw. Zoofachhändler mit nachweislich langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit dem vom Kurs umfassten Tieren
Andere Personengruppen können nach individueller Prüfung durch die zuständige Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, die auf Basiseiner fachlichen Stellungnahme durch die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege erfolgt, ebenfalls als geeignet anerkannt werden.
Verpflichtende Vorgaben für die Kursdurchführung
- Für die Durchführung der Sachkundekurse dürfen ausschließlich die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (FTT) bereitgestellten und unveränderten Kursunterlagen verwendet werden. Diese stehen auf der Informationsplattform TiERWiSSEN (
Informationen für Vortragende von Sachkunde-Kursen) zum Download bereit. - Für die Theoriekurse ist eine Kursdauer von vier Stunden vorgesehen. Da dieser Zeitrahmen knapp bemessen ist, haben sich die Kursanbieterinnen und Kursanbieter im Vorfeld eingehend mit den Kursunterlagen vertraut zu machen, um die Inhalte strukturiert und vollständig vermitteln zu können. Zudem ist bei der Kursplanung ausreichend Zeit für Pausen sowie die Beantwortung von Fragen einzuplanen.
- Zusätzlich sind Kenntnisse der landessicherheitsrechtlichen Bestimmungen im Land Steiermark zu Anforderungen an die Tierhaltung erforderlich (diese sind: §§ 3b - 3d StLSG).
- Sachkundekurse für Hunde sind in Präsenz abzuhalten.
- Sachkundekurse für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel können in Präsenz oder Online abgehalten werden. Die Durchführung in Präsenz wird empfohlen.
- Eine automatisierte Durchführung von Online-Kursen ist nicht zulässig.
- Vor Beginn des Kurses ist die Identität aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
- Nach erfolgreicher Kursteilnahme ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausschließlich die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (FTT) vorgegebene Teilnahmebestätigung auszustellen. Das hierfür erforderliche Formular samt Anleitung zum Ausfüllen wird nach der Veröffentlichung als Kursanbieterin bzw. Kursanbieter bereitgestellt.
- Eine abschließende Prüfung über die vermittelten Inhalte ist derzeit nicht vorgesehen.
- Die Teilnahme an den Train-the-Trainer-Kursen der Informationsplattform TiERWiSSEN wird empfohlen (zu den kommenden Terminen/Anmeldung:
Informationen für Vortragende von Sachkunde-Kursen).
- Tierschutzkonformes Training;
- Verständnis der Körpersprache des Hundes;
- Tierschutzkonformer Umgang mit dem Hund und Anwendung von passendem Equipment (zum Beispiel Halsband, Brustgeschirr, Leine und Maulkorb) und
- Bewältigen von alltäglichen Umwelt- und Stresssituationen (zum Beispiel Begegnung mit anderen Hunden, Radfahrerinnen bzw. Radfahrern und Kindern).
- Maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Geeigneter Schulungsraum
- Laptop
- Beamer
- Projektionsfläche
- Sanitäre Anlagen
- Erste-Hilfe-Koffer
- Chiplesegerät zur Identitätskontrolle des Hundes (die Chipnummer ist verpflichtend in den Ausbildungsnachweisen einzutragen)
Finanzielle Abgeltung für die Kursabhaltung
Die Durchführung der Sachkundekurse erfolgt auf Basis kostendeckender Teilnehmerbeiträge, die von den jeweiligen Kursanbieterinnen und Kursanbietern festzulegen und einzuheben sind.
Um eine transparente, nachvollziehbare und möglichst einheitliche Gestaltung der Sachkundekurse zu gewährleisten, wird empfohlen, die Kursbeiträge in angemessener Höhe und möglichst einheitlich festzulegen. Dadurch soll eine vergleichbare Kostenstruktur geschaffen und gleichzeitig die qualitativ hochwertige Durchführung der Kurse sichergestellt werden.
Kontakt
Ansprechpartnerin:
Mag. Anna Stütz, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-2654
E-Mail: tierschutz@stmk.gv.at sowie anna.stuetz@stmk.gv.at
Sabine Haider, Referentin für Tierschutz
Telefon: +43 (316) 877-3101
E-Mail: tierschutz@stmk.gv.at sowie sabine-martina.haider@stmk.gv.at
