Allgemeine Kunst- und Kulturförderung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Grundlage bildet das SteiermärkischeKulturförderungsgesetz. Eine Förderung soll dieInitiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung derKulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kannnatürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeitim Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtesVorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeitgewährt werden. Die Förderung kann auch neben einerFörderung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch isteine Abstimmung mehrerer Förderungen anzustreben.
Die Förderung soll die von ihr unterstütztenkulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerungallgemein zugänglich machen und Verständnis für siewecken.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben.
- Ein Ansuchen um Förderung muss vor Projektbeginneingebracht werden.
- Anträge können jederzeit eingebracht werden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Allgemeine Kunst- und Kulturförderung:
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-4321
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Datenschutzrechtliche Informationen
