Landtagswahl
Daten zur Landtagswahl 2019
- Wahlzeiten - Tag der vorgezogenen Stimmabgabe und Wahltag
- Kundmachungen der Kreiswahlvorschläge
- Übersicht über die eingebrachten Kreiswahlvorschläge
- endgültige Anzahl der wahlberchtigten Personen
- Gemeinden und ihre Wahlkreiszuordnung
- Verordnung über die Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark, LGBl. Nr. 69/2019
- Wahlkalender korrigiert am 7. Oktober 2019
allgemeine Informationen
Die Wahl des Landtages Steiermark ist von der Landesregierung durch Verordnung im Landesgesetzblatt für alle Gemeinden des Landes einheitlich auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag auszuschreiben. In der Wahlausschreibung müssen der Wahltag und der Stichtag festgelegt werden.
Die 48 Mitglieder des Landtages Steiermark werden von den wahlberechtigten Landesbürgerinnen/Landesbürgern (österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark) aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
Landtags-Wahlordnung 2004 - LTWO, LGBl. Nr. 45, idF. LGBl. Nr. 16/2024
Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 - StWRÄG 2023, LGBl. Nr. 16/2024
Landes-Verfassungsgesetz 2010- L-VG, LGBl. Nr. 77/2010, idF. LGBl. Nr. 110/2022
Wahlperiode, Funktionsdauer, Ermittlungsverfahren
Aktives Wahlrecht - wer darf wählen?
Muster - Wahlkarte Vorderseite - Rückseite (Format E5 /§ 38 Abs. 3 LTWO)
Muster amtlicher Stimmzettel (Bsp. Wahlvorschläge der sechs im Landtag vertretenen Parteien)
Muster amtlicher Stimmzettel (Bsp. Wahlvorschläge von zwei im Landtag vertretenen Parteien nicht eingebracht)