Prüfung Personalverrechner
Allgemeine Informationen
Personen, die die Fachprüfung zur Personalverrechnerin/zum Personalverrechner ablegen möchten, müssen sich für die Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin bei der Meisterprüfungsstelle ihrer Wahl anmelden.
Fristen
Die Anmeldung zur Fachprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
- Gegebenenfalls Belege bzw. Nachweise für Prüfungsbefreiungen
- Zahlungsbelege über die entrichteten Prüfungsgebühren
Rechtsgrundlagen
- § 12 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
- §§ 350 bis 352 Gewerbeordnung (GewO)
- Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung (BB-PO)
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).