Energieraumplanung in der Steiermark - Förderung
Allgemeine Informationen
In den steirischen Raumordnungsgrundsätzen und -zielen ist die Transformation der Energieversorgung und Klimaschutz in allen raumplanerischen Entscheidungen insofern abzuwägen, als die sparsame Verwendung von Energie und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie die Klimaschutzziele berücksichtigt werden müssen.
Das Land Steiermark bekennt sich in seiner Klima- und Energiestrategie zur Unterstützung von Energieraumplanung. Dies ist jener integrale Bestandteil der Raumplanung, der sich mit den räumlichen Dimensionen von Energieverbrauch und Energieversorgung umfassend beschäftigt.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkische Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und
Wohnbau
Verfahrensablauf
Veröffentlichung der Ausschreibung in der Grazer Zeitung und auf einer Homepage des Landes Steiermark ( www.technik.steiermark.at/oekofonds).
Antragstellung über ein Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten.
Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft.
Auswahl von förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien.
Ausstellung von Förderungsverträgen an die von der Landesregierung beschlossenen Förderungsnehmer*innen.
Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail).
Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen gestalten sich je nach Ausschreibung, und sind im Zuge der Antragstellung hochzuladen:
- Spezifische Projektdaten, Projektbeschreibungen, Zusatzinformationen und Konzepte als Word-Formular
- Zeitpläne, Kostenvoranschläge
- Sonstiges: Skizzen, Plandarstellungen, Fotomontagen, etc
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at)
werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden
Punkten veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.