22.08.2005
Wasserwirtschaftliche Interessen bei Hochwasserüberflutungsflächen
Gemäß WRG § 30(1) sind alle Gewässer einschließlich im Rahmen des öffentlichen Interesses und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen so reinzuhalten und zu schützen.
Gemäß WRG §30(2) Abs. 1 soll dieses …