LWK-Wahlen - Drucksorten - Serviceseite
Info - Allgemeines
Der Großteil der für die Durchführung der Landwirtschaftskammerwahlen notwendigen Formulare und Kundmachungen sowie die Niederschriften werden vom Büro der Landeswahlbehörde - Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau - edv-mäßig zur Verfügung gestellt. Diese Dokumente enthalten die im Gesetz vorgeschriebenen Mindestinhalte, können jedoch bei Bedarf erweitert oder ergänzt werden.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Kundmachungen und Verlautbarungen, die in der
Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005, idgF., vorgeschriebenen Inhalte aufweisen, und auch lesbar sind.
Folgende Niederschriften stehen zur Verfügung:
Für die Wahlen in die Bezirkskammern bzw. in die Landeskammer sind gesonderte Niederschriften zu verfassen (§ 56 Abs. 6 LWK-WO).
Beilage zu beiden Niederschriften:
Info - Beschlussfähigkeit
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Anlage: (A7: Stand: 19. Jänner 2026) |
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(A7: Stand: 19. Jänner 2026) |
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(A7: Stand: 19. Jänner 2026) |
Kundmachungen
KM - Wahlausschreibung (§ 1 LWK-WO)
KM - Mitglieder der Gemeindewahlbehörden und Vertrauenspersonen (§ 12 Abs. 5 LWK-WO)
KM - Verfügungen der Gemeindewahlbehörden (§ 35, § 39, § 40 LWK-WO)
KM - Auflegung des Wählerverzeichnisses (§ 21 Abs. 2 LWK-WO)
Formulare - download
Berichtigungsantrag
Eintrittsschein- Information zur Stimmabgabe in leicht lesbarer Form gemäß § 51 Abs. 2 LWK-WO
Druck
Hier angeführte Kundmachungen und Wahlunterlagen werden auch oder nur in gedruckter Form zur Verfügung gestellt:
- KM - Veröffentlichung der Bezirks- und Kreiswahlvorschläge (§ 33 LWK-WO)
- Rückkuvert für die Briefwahl - Vorder- und Rückseite, Kuvert E5 (§ 51 LWK-WO)
- Informationsblatt zur Stimmabgabe in leicht lesbarer Form (§ 51 Abs. 2 LWK-WO)
- Wahlkuverts C5, undurchsichtig (§ 44 LWK-WO)
- amtliche Stimmzettel für die Wahl in die Bezirkskammern (§ 52 LWK-WO) - Herstellung erfolgt auf Anordnung der Bezirkswahlbehörden
- amtliche Stimmzettel für die Wahl in die Landeskammer (§ 52 LWK-WO) - Herstellung erfolgt auf Anordnung der Kreiswahlbehörden
