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GRW 2020- Daten - Auswertungen (downloads) - Archiv

 Stimmenergebnis Mandate - GR2020 (ecxel-download)

 Ergebnis der Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirats - Stadtgemeinde Leoben und Stadtgemeinde Kapfenberg

 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2020 über die Fortführung des Wahlverfahrens der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und der Wahlen der Migrantinnen- und Migrantenbeiräte - LGBl. Nr. 51/2020

 Erläuterungen zur Verordnung

 Hygiene-Leitfaden zu COVID-19

 Durchführungserlass des Büros der Landeswahlbehörde für die Fortführung des Wahlverfahrens der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und der Wahlen der Migrantinnen- und Mingrantenbeiräte

Anzahl der ausgestellten Wahlkarten
 bezirksweise Aufstellung
Stand: 26. Juni 2020, 14:10 Uhr

Wahllokale und Wahlzeiten
 Ersatz-Wahltag am 28. Juni 2020 (Stand: 23. Juni 2020;14:50 Uhr)


Beteiligung am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe (13. März 2020)
 Beteiligung je Gemeinde
 Beteiligung je Bezirk


Inhalt basierend auf Meldungen der einzelnen Bezirke -
Partei- und Kurzbezeichnungen der eingebrachten Wahlvorschläge
 eingebrachte Wahlvorschläge je Gemeinde - Stand: 25. Februar 2020, 11:20 Uhr
 Übersicht - Anzahl der wahlwerbenden Parteien - bezirksweise - Stand: 21. Februar 2020, 14:00 Uhr


endgültige Anzahl der wahlberechtigten Personen

 endgültige Anzahl der wahlberechtigten Personen (pdf-file - Bezirke)
 endgültige Anzahl der wahlberechtigten Personen (excel-file - Gemeinden)

 Gemeinden und Anzahl der zu vergebenden Mandate

Der Gemeinderat besteht
aus 9 Mitgliedern,
in Gemeinden mit über 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern aus 15 Mitgliedern,
in Gemeinden mit über 3.000 Einwohnerinnen/Einwohnern aus 21 Mitgliedern,
in Gemeinden mit über 5.000 Einwohnerinnen/Einwohnern aus 25 Mitgliedern und
in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnerinnen/Einwohnern aus 31 Mitgliedern.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde bestimmt sich gemäß § 3 Abs. 3 GWO nach dem von der Bundesanstalt "Statistik Österreich" nach den finanzausgleichsrechtlichen Regelungen dem Tag der Wahlausschreibung der allgemeinen Gemeinderatswahlen vorangegangenen letzten in der Statistik des Bevölkerungsstandes festgestellten Ergebnis. Die auf diese Weise bestimmte Einwohnerzahl ist für die Anzahl der Gemeinderäte maßgebend.

Die Einwohnerzahl der aufgrund einer Vereinigung gemäß § 8 GemO entstandenen neuen Gemeinde, ergibt sich gemäß § 3 Abs. 3a GWO aus der Zusammenrechnung der gemäß § 3 Abs. 3 GWO bestimmten Einwohnerzahl der bisherigen Gemeinden. Bei sonstigen Gebietsänderungen gemäß §§ 9 und 10 GemO ist bei der Bestimmung der Einwohnerzahl der Bevölkerungsstand der betroffenen Gemeinden und/oder Gebietsteile zu berücksichtigen.

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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