Tierschutz
Seit 2005 liegt der Vollzug im Bereich Tierschutz in der Kompetenz der Bundesländer. Das Tierschutzgesetz regelt den Schutz der Tiere, deren Leben und Wohlbefinden. Die Vollziehung des rechtlichen Tierschutzes sowie die Verwaltung der Fördermittel ist ab sofort im Referat Wasser-, Abfall- und Tierschutzrecht der Abteilung 13 angesiedelt.
