Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der persönliche Parteienverkehr findet in unbedingt erforderlichen Fällen statt, ansonsten bitten wir Sie um telefonische/elektronische Kontaktaufnahme.
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich sind das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.