Lehrstellenausschreibung des Landes Steiermark

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
A5 Personal
Personalmanagement
8010 Graz-Burg,  Hofgasse 13  (0316) 877-2315 (8.00 - 12.30 Uhr)
Internetadresse: www.verwaltung.steiermark.at/jobs

GZ:
ABT05-313026/2016-1
Graz, am 08.01.2016
Fristende: 29.01.2016


Für die Besetzung im Herbst 2016 werden folgende Lehrstellen ausgeschrieben:


Bei Interesse an mehreren Stellen ist für jede Stelle eine Bewerbungsformular auszufüllen.
Unvollständige Bewerbungen (fehlendes Bewerbungsformular oder fehlende Unterlagen wie z.B. Zeugnisse, Beiblatt etc.) können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
1) Verwaltungsassistentin/ -assistent für
a) den Raum Graz
die Bezirkshauptmannschaften:
b) Bruck-Mürzzuschlag
c) Deutschlandsberg
d) Hartberg-Fürstenfeld
e) Leoben
f) Liezen
g) Murtal
h) Voitsberg
i) für die Baubezirksleitung Obersteiermark West, Judenburg
j) Landesberufsschule Bad Gleichenberg
k) Landesberufsschule Murau
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 1) beträgt im 1. Lehrjahr ca. € 529,-- brutto.)
Gefordert - Punkt 1):
 Geburtsdatum: 01. September 1999 bis 30. September 2001
 8 fortlaufende Schulstufen (keine Wiederholung der 1. bis 8. Schulstufe)
 Im Jahres- und Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe:
Deutsch: I. Leistungsgruppe oder vertiefte Allgemeinbildung höchstens Note 3
Mathematik und Englisch: II. Leistungsgruppe oder grundlegende Allgemeinbildung höchstens Note 3
AHS und BHS: in den Hauptgegenständen höchstens Note 4

Benötigte Unterlagen:
 Kopie des Jahres- und Abschlusszeugnisses der 8. Schulstufe
 Bei Schulen ohne Leistungsgruppen ist zusätzlich ein Beiblatt zum Jahreszeugnis der
8. Schulstufe vorzulegen
 Kopien der Zeugnisse ab der 8. Schulstufe, wenn vorhanden


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2) Vermessungstechnikerin/ -techniker für die Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau, Graz
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 2) beträgt für das 1. Lehrjahr ca. € 614,-- brutto.)
3) Bautechnische/r Zeichner/in für die Baubezirksleitung Obersteiermark Ost, Bruck/Mur
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 3) beträgt für das 1. Lehrjahr ca. € 697,-- brutto.)
Gefordert - Punkte 2) und 3):
 Geburtsdatum: 01. September 1999 bis 30. September 2001
 8 fortlaufende Schulstufen (keine Wiederholung der 1. bis 8. Schulstufe)
 Im Jahres- und Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe:
Deutsch, Mathematik und Englisch: I. Leistungsgruppe oder vertiefte Allgemeinbildung
höchstens Note 4 oder II. Leistungsgruppe oder grundlegende Allgemeinbildung höchs-tens Note 3
AHS und BHS: in den Hauptgegenständen höchstens Note 4
Benötigte Unterlagen:
 Kopie des Jahres- und Abschlusszeugnisses der 8. Schulstufe
 Bei Schulen ohne Leistungsgruppen ist zusätzlich ein Beiblatt zum Jahreszeugnis der
8. Schulstufe vorzulegen
 Kopien der Zeugnisse ab der 8. Schulstufe, wenn vorhanden
4) Köchin/Koch für die A6 Bildung und Gesellschaft, für das
a) Jugendsporthaus des Landes Steiermark Eisenerz
b) Jugendsporthaus des Landes Steiermark Schladming
c) Bildungshaus Retzhof, Leibnitz
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 4) beträgt für das 1. Lehrjahr ca. € 625,-- brutto.)
5) Fleischerin/Fleischer (neu: Fleischverarbeitung) für die A10 Land- und Forstwirtschaft, für die Fachschulen
a) Hatzendorf
b) Alt-Grottenhof, Graz-Straßgang
c) Hafendorf, Kapfenberg
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 5) beträgt für das 1. Lehrjahr ca. € 648,-- brutto.)
Gefordert - Punkte 4) und 5):
 Geburtsdatum: 01. September 1999 bis 30. September 2001
Ausnahme: Absolventinnen/Absolventen der 10. Schulstufe einer Land- und
forstwirtschaftlichen Fachschule:
Geburtsdatum 01. September 1998 bis 30. September 2001
 Pflichtschulabschluss im heurigen Jahr
Benötigte Unterlagen:
 Kopie des Jahres- und Abschlusszeugnisses der 8. Schulstufe
 Kopien der Zeugnisse ab der 8. Schulstufe, wenn vorhanden


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6) KFZ-Technikerin/Techniker für die A16 - FA Straßenerhaltungsdienst, Zentralwerkstätte Hartberg
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 6) beträgt für das 1. Lehrjahr ca. € 560,-- brutto.)
7) Straßenerhaltungsfachfrau/ -fachmann für die A16 - FA Straßenerhaltungsdienst
Berufsprofil: Pflastern, Vergießen, Verfugen und Ausbessern von Oberflächen, Herstellen
von Schächten, Schalungen, Entwässerungsanlagen, Aufstellen und Abtragen von Gerüsten, Holzschutz- und Isolierarbeiten, Entrosten, Imprägnieren, Schleifen und Streichen
von Geländern und Leiteinrichtungen, händische und maschinelle Bodenbearbeitung,
Hangsicherungen, Herstellen von Fundamenten, Beton- und Steinmauerwerk,
Durchlässen, Drainagen, Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen,
Winterdienstarbeiten
Straßenmeistereien:
a) Eibiswald
b) Gleisdorf
c) Liezen
d) Murau
e) Weiz
(Die Lehrlingsentschädigung für den Punkt 7) beträgt für das 1. Lehrjahr ca. € 660,-- brutto.)
Gefordert - Punkte 6) und 7):
 Geburtsdatum: 01. September 1999 bis 30. September 2001
 Pflichtschulabschluss im heurigen Jahr
 Punkt 7) Gültiger Impfschutz: Diphtherie/Tetanus
Benötigte Unterlagen:
 Kopie des Jahres- und Abschlusszeugnisses der 8. Schulstufe
 Kopien der Zeugnisse ab der 8. Schulstufe, wenn vorhanden
 Punkt 7) Nachweis über den gültigen Impfschutz: Diphtherie/Tetanus
Für die Bewerbung verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular „Bewerbung um eine Lehrstelle beim Land Steiermark".
Dieses Formular erhalten Sie via Internet unter http://www.verwaltung.steiermark.at/jobs,
bei den Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A5 Personal, 8010 Graz-Burg, Hofgasse 13, 2. Stock, Zimmer 221 (Tel. 0316/877-4936, 2315 oder 3316).
Ihre Bewerbung mit angegebener Geschäftszahl (siehe Ausschreibung) inklusive der erforderli-chen Unterlagen können Sie persönlich oder per Post innerhalb der angegebenen Frist (bis spätestens 29. Jänner 2016) einreichen:
 persönlich: A5 Personal, Hofgasse 13, 2. Stock, Zimmer 221, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr
 per Post: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A5 Personal, Hofgasse 13, 8010 Graz

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Bewerbungen mit unvollständig ausgefülltem Formular, fehlenden Unterlagen oder nach Frist-ablauf eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens finden gegebenenfalls Tests und/oder Arbeitsproben und/oder Interviews mit den Bewerberinnen und Bewerbern statt.
Kosten, die im Rahmen der Bewerbung/des Auswahlverfahrens entstehen, werden vom Land nicht übernommen.
Das Land strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in männlich dominierten Arbeitsbereichen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt aufgenommen.
Für die Steiermärkische Landesregierung
Landesrat
Mag. Drexler

8010 Graz ● Hofgasse 13 ● DVR 0087122 ● UID ATU37001007


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