Fortbildung für Kinderbetreuungspersonal - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Das Kinderbetreuungspersonal, das ist das pädagogische Fach- und Hilfspersonal, muss pro Kinderbetreuungsjahr Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 3 Tagen besuchen.

Weitere Informationen finden Sie unter Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft.

Die gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung ist das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (LGBl. Nr. 22/2000 in der geltenden Fassung).

Voraussetzungen

Die/der Kursteilnehmer/in muss in einer steiermärkischen Kinderbetreuungseinrichtung beschäftigt sein.

Fristen

Die Fristen zur Anmeldung sind dem jeweiligen Programm zu entnehmen.

Zuständige Stelle

Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Die Kosten für den Kurs werden von der Steiermärkischen Landesregierung getragen.
Allfällige Unkostenbeiträge, die/der jeweilige Referent/in verrechnet, sind selbst zu tragen.

Zusätzliche Informationen

  • Die Erhalterin bzw. der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung muss die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung ermöglichen, sofern diese innerhalb der Steiermark stattfindet.
  • Findet die Fortbildungsveranstaltung außerhalb des Bundeslandes statt, so kann die Erhalterin bzw. der Erhalter dem Personal die Teilnahme ermöglichen.
  • Abhängig von der Verantstaltung sind unterschiedliche Utensilien für die Gestaltung der Veranstaltung mitzunehmen.

Fragen & Antworten

Was versteht man unter Fortbildungsveranstaltungen?

Unter Fortbildungsveranstaltungen werden spezifische Veranstaltungen zur Qualifikation und Weiterbildung des Kinderbetreuungspersonals - wie z.B. Seminare für Leiterinnen bzw. Leiter verstanden.

Welche Einrichtungen zählen zu "Kinderbetreuungseinrichtungen" ?

  • Kindergärten
  • Horte
  • Kinderhäuser
  • Alterserweiterte Gruppen
  • Heilpädagogische Kindergärten
  • Heilpädagogische Horte

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Zuständigkeit

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