Ortsfeste/Mobile Abfallbehandlungsanlagen - Anzeige
Allgemeine Informationen
Bestimmte Ma?nahmen im Zusammenhang mit bereits genehmigten Anlagen zur Behandlung von Abf?llen m?ssen der zust?ndigen Stelle nur angezeigt werden.
Achtung
Eine Anzeige gen?gt nicht, wenn eine Genehmigungspflicht f?r die ?nderung vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine wesentliche ?nderung einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage vorgenommen werden soll. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zust?ndigen Stelle zu erkundigen.
Voraussetzungen
Dies betrifft folgende F?lle:
- ?nderung zur Anpassung an den Stand der Technik
- Behandlung oder Lagerung zus?tzlicher Abfallarten
- Sonstige ?nderungen hinsichtlich der anzuwendenden Methoden und der Sicherheitsma?nahmen
- Unterbrechung des Betriebs
- Verzicht auf das Recht, bestimmte genehmigte Abfallarten zu behandeln, oder die Einschr?nkung der genehmigten Kapazit?t
- Auflassen der Behandlungsanlage bzw. eines Anlagenteils oder das Stilllegen der Deponie bzw. eines Teilbereichs der Deponie oder das Beenden der Ma?nahmen f?r die Nachsorge der Deponie oder das Auflassen einer IPPC-Behandlungsanlage
- Sonstige ?nderungen, die nach den im Genehmigungsverfahren mitanzuwendenden Vorschriften oder nach dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes anzeigepflichtig sind
- Sonstige ?nderungen, die das Emissionsverhalten nicht nachteilig beeinflussen
Fristen
Folgende Ma?nahmen m?ssen der zust?ndigen Stelle drei Monate vor Durchf?hrung angezeigt werden:
- ?nderung zur Anpassung an den Stand der Technik
- Behandlung oder Lagerung zus?tzlicher Abfallarten
- Sonstige ?nderungen hinsichtlich der anzuwendenden Methoden und Sicherheitsma?nahmen
- Sonstige ?nderungen, die nach den im Genehmigungsverfahren mitanzuwendenden Vorschriften oder nach dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes anzeigepflichtig sind
Folgende Ma?nahmen k?nnen mit Einlangen der Anzeige bei der zust?ndigen Stelle vorgenommen werden:
- Unterbrechung des Betriebs
- Verzicht auf das Recht, bestimmte genehmigte Abfallarten zu behandeln, oder die Einschr?nkung der genehmigten Kapazit?t
- Auflassen der Behandlungsanlage
bzw. eines Anlagenteils oder
das Stilllegen der Deponie
bzw. eines
Teilbereichs der Deponie oder das Beenden der Ma?nahmen f?r die
Nachsorge der Deponie oder das Auflassen einer
IPPC-Behandlungsanlage
(Hinweis: Bei Auflassen oder Stilllegen einer IPPC-Behandlungsanlage muss gemeinsam mit der Anzeige eine Bewertung und erforderlichenfalls eine Darstellung der Ma?nahmen an die Beh?rde ?bermittelt werden.) - Sonstige ?nderungen, die das Emissionsverhalten nicht nachteilig beeinflussen
Zuständige Stelle
Die Abfallwirtschaftsbeh?rde, die f?r den Betriebsstandort ?rtlich zust?ndig ist
- Als Anlagenbeh?rde: die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann
- Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann kann Verfahren und ?berwachung an die Bezirksverwaltungsbeh?rde ?bertragen.
Erforderliche Unterlagen
Der Anzeige m?ssen, soweit erforderlich, die folgenden Unterlagen in vierfacher Ausfertigung angeschlossen werden:
- Angaben ?ber die Eignung des vorgesehenen Standortes
- Angaben ?ber Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projekts
- Grundb?cherliche Bezeichnung der von der Behandlungsanlage betroffenen Liegenschaft unter Anf?hrung der Eigent?merin/des Eigent?mers und unter Anschluss eines amtlichen Grundbuchsauszugs (nicht ?lter als sechs Wochen)
- Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht selbst Eigent?merin/Eigent?mer ist: zus?tzlich Zustimmungserkl?rung der Liegenschaftseigent?merin/des Liegenschaftseigent?mers, auf deren/dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet werden soll
- Bekanntgabe der Inhaberin/des Inhabers ?ber rechtm??ig ausge?bte Wassernutzungen
- Betriebsbeschreibung (einschlie?lich Angaben der zu behandelnden Abfallarten, Behandlungsverfahren und eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstiger Betriebseinrichtungen)
- Eine Darstellung der Energieeffizienz f?r Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung mit energetischer Verwertung
- Baubeschreibung mit den erforderlichen Pl?nen und Skizzen
- Abfallwirtschaftskonzept
- Beschreibung der zu erwartenden Emissionen der Behandlungsanlage und Angaben ?ber die Vermeidung oder sofern dies nicht m?glich ist die Verringerung der Emissionen
- Beschreibung der Vorkehrungen zur Einhaltung der Behandlungspflichten nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
Bei einer Anzeige ?ber das Auflassen bzw. Stillegen ist eine Bewertung und erforderlichenfalls eine Beschreibung der vorgesehenen Auflassungs- oder Stilllegungsma?nahmen anzuschlie?en.
Einer Anzeige ?ber sonstige ?nderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen ist die begr?ndete Darlegung anzuschlie?en, dass das Emissionsverhalten der Behandlungsanlage nicht nachteilig beeinflusst wird.
Bei Anzeige eines Deponieprojekts m?ssen, soweit erforderlich, folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung zus?tzlich angeschlossen werden:
- Angaben zu den hydrologischen, geologischen und wasserwirtschaftlichen Merkmalen des Standortes
- Angaben ?ber die Deponie(unter)klasse und das vorgesehene Gesamtvolumen
- Betriebs- und ?berwachungsplan (einschlie?lich einer Beschreibung der zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Luft und der Gew?sser, vorgesehenen Ma?nahmen unter Angabe der vorgesehenen Messverfahren, Angaben zu den deponietechnischen Anforderungen und den sicherheitstechnischen Ma?nahmen)
- Angaben ?ber Ma?nahmen zur Verhinderung von Unf?llen und zur Begrenzung von deren Folgen f?r die Menschen und die Umwelt
- Angaben ?ber die f?r das Stilllegen des Deponiebetriebs vorgesehenen Ma?nahmen (vorl?ufiger Stilllegungsplan) und die Nachsorgema?nahmen, insbesondere ein ?berwachungsplan
- Angaben ?ber die Art und H?he der Sicherstellung
- Darstellung der Kostenabdeckung
- der Errichtung,
- der gesch?tzten Kosten des Betriebs,
- des Stilllegens und
- der Nachsorge
- im in Rechnung zu stellenden Entgelt f?r die Ablagerung aller Abf?lle auf der Deponie.
Kosten
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Geb?hrenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zust?ndigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
-
Bei ortsfesten Behandlungsanlagen:
? 37 Abs 4 iVm ? 51 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) -
Bei mobilen Behandlungsanlagen:
? 52 Abs 6 iVm ? 51 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).