Außenlandebewilligung - Antrag
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Mit diesem Formular können Halter*innen oder verantwortliche Pilot*innen eines Zivilluftfahrzeuges um Erteilung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung ansuchen. Es handelt sich hier ausschließlich um Abflüge und Landungen außerhalb eines Flugplatzes.
Über die Bewilligung entscheidet der Landeshauptmann.
Rechtliche Grundlage dafür sind § 9 Luftfahrtgesetz 1957 (LFG).
Eine Bewilligung
- wird befristet und, insoweit dies zur Wahrung der öffentlichen Interessen erforderlich ist, mit Bedingungen und Auflagen erteilt bzw
- wird unverzüglich widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben, nicht oder nicht mehr vorliegt oder gegen Auflagen verstoßen wurde.
Zuständige Stelle
für die Leistung Außenlandebewilligung - Antrag:
Referat Verkehrsbehörde
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2550
Fax: +43 (316) 877-5579
E-Mail: abteilung16@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Kosten
Für die Erteilung dieser Berechtigung ist eine Verwaltungsabgabe von
- 6,50 Euro für Einzelfälle
- 27,20 Euro für unbestimmte Anzahl von Fällen
zu entrichten.
Zusätzliche Informationen
- Die Bewilligung wird befristet erteilt. Wenn es dasöffentliche Interesse erfordert, werden an die BewilligungBedingungen oder Auflagen gebunden.
- Die Bewilligung kann unverzüglich widerrufen werden:
- wenn eine Voraussetzung, die zu ihrer Erteilung geführthat, nicht oder nicht mehr vorliegt
- oder wenn gegen Auflagen verstoßen wurde.
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