Außenlandebewilligung - Antrag

Allgemeine Informationen

Mit diesem Formular können  Halter*innen oder  verantwortliche Pilot*innen eines Zivilluftfahrzeuges um Erteilung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung ansuchen. Es handelt sich hier ausschließlich um Abflüge und  Landungen außerhalb eines Flugplatzes.

Über die Bewilligung entscheidet der Landeshauptmann.

Rechtliche Grundlage dafür sind § 9 Luftfahrtgesetz 1957 (LFG).

Eine Bewilligung

  • wird befristet und, insoweit dies zur Wahrung der öffentlichen Interessen erforderlich ist, mit Bedingungen und Auflagen erteilt bzw
  • wird unverzüglich widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben, nicht oder nicht mehr vorliegt oder gegen Auflagen verstoßen wurde.

Zuständige Stelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Referat Verkehrsbehörde

Kosten

Für die Erteilung dieser Berechtigung ist eine Verwaltungsabgabe von

  • 6,50  Euro für Einzelfälle
  • 27,20  Euro für unbestimmte Anzahl von Fällen

zu entrichten.

Zusätzliche Informationen

  • Die Bewilligung wird befristet erteilt. Wenn es das öffentliche Interesse erfordert, werden an die Bewilligung Bedingungen oder Auflagen gebunden.
  • Die Bewilligung kann unverzüglich widerrufen werden:
    • wenn eine Voraussetzung, die zu ihrer Erteilung geführt hat, nicht oder nicht mehr vorliegt
    • oder wenn gegen Auflagen verstoßen wurde.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).