Überschreitung d.zulässigen Maße u.Gewichte-Ausnahmebewilligung
Allgemeine Informationen
Für die Benützung der Straße mit einem Fahrzeug oder einer Landung mit größeren als den zulässigen Maßen und Gewichten ist eine Ausnahmebewilligung von der zuständigen Behörde erforderlich.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde erteilt die Ausnahmebewilligung, wenn das Vorhaben
- im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft liegt,
- sich nicht auf andere Weise durchführen lässt,
- keine erheblichen Erschwerungen des Verkehrs und
- keine wesentliche Überlastung der Straße verursacht.
Kosten
- für die einmalige Benützung der Straße (Hin- und Rückfahrt): 35,50 Euro pro Fahrzeug
- für eine mehrmalige Benützung der Straße: 142,20 Euro pro Fahrzeug
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).