Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 ermächtigt die Bezirksverwaltungsbehörden und die Gemeinden in ihrem Wirkungsbereich Verkehrsverbote und -beschränkungen durch Verordnung zu erlassen. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Fahrverbote und Einbahnregelungen.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
für Landesstraßen:
- die Bezirkshauptmannschaft
- in den Statutarstädten: der Magistrat
für Gemeindestraßen:
- die Gemeinde
Datenschutzrechtliche Informationen
