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Neuausstellung Identitätsausweis

Allgemeine Informationen

Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:

  • Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
  • Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden

Weitere Informationen zur Neuausstellung eines Identitätsausweises.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft
  • in den Statutarstädten: der Magistrat


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
  • Bestätigung der Meldung (Einen Identitätsausweis bekommen Sie auch, wenn Sie über keine Meldeadresse verfügen.)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Geburtsurkunde
  • Eventuell Heiratsurkunde
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

 

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Rechtsgrundlagen

  • Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

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Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


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  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • +43 (316) 877-0
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