Rechtsgeschäfte zu Wohnbauförderungen

Allgemeine Informationen

Die Rechtsgeschäfte für Wohnbauförderungen erfolgen nach Ausstellung der Förderungszusicherung. Solche Rechtsgeschäfte können sein: Rechtsnachfolger, Umschuldungen, Kürzung/Einstellung der Förderung bei vorzeitiger Tilgung oder nicht widmungsgemäßer Verwendung.

Im Rahmen der Rechtsgeschäfte der Wohnbauförderung kann es daher zur Einbringung von Urkunden und diesbezüglichen Nachweisen kommen.

Voraussetzungen

Ein gefördertes Objekt ist unter anderem eine Wohnung, ein Wohnheim bzw. ein Eigenheim, welches unter Zuhilfenahme von Fördermittel des Landes Steiermark errichtet wurde. Eine Wohnung ist eine zur ganzjährigen Bewohnung geeignete, baulich in sich abgeschlossene, normal ausgestattete Wohnung, deren Nutzfläche nicht weniger als 30 m² und mit Ausnahme der Eigenheime nicht mehr als 150 m² beträgt.

Die Wohnbauförderung kann nur von begünstigten Personen in Anspruch genommen werden, das sind Personen,

  • die volljährig sind
  • deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) 30.000 Euro bzw. bei Förderungen gemäß § 21 34.000 Euro nicht überschreitet.
    • Diese Beträge erhöhen sich für die zweite im Haushalt lebende nahestehende Person um 50 %, für jede weitere derartige Person um 4.000 Euro. Bei Überschreitung der Beträge für Eigenheime und Förderungen gemäß § 21 um jeweils 800 Euro verringert sich die Förderungshöhe um jeweils 20 Prozentpunkte.
    • Diese Beträge können entsprechend den Änderungen des von der Statistik Österreich monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 1986 oder eines an seine Stelle getretenen Index verändert werden. Die Landesregierung hat Änderungen der Beträge im Landesgesetzblatt zu verlautbaren (siehe auch Einkommensgrenzverordnung 2008 auf der Homepage unter Wohnbaurecht)
  • die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden, und
  • die sich verpflichtet, ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung binnen sechs Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Landes nur dann zulässig, wenn sie die bisherige Wohnung aus beruflichen Gründen für sich selbst dringend benötigt oder wenn Verwandte in gerader Linie diese Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwenden

Achtung!
Geförderte Wohnungen dürfen nur in das Wohnungseigentum übertragen werden, wenn es sich um vergünstigte Personen (§ 2 Z 12), die österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sind (§ 7 Abs. 5), handelt.

Zuständige Stelle

Referat Rechtsangelegenheiten

Verfahrensablauf

Nach Ausstellung der Förderungszusicherung werden die Voraussetzungen für die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft überprüft. Zum Beispiel: Zustimmungserklärungen für Verkäufe, Löschungserklärungen für das Grundbuch, Abtrennungserklärungen für Grundstücke, Übertragungen an Rechtsnachfolger, die Kürzung oder Einstellung der Förderung bei vorzeitiger Tilgung, Grundbuchsangelegenheiten bei Darlehen u.a.m. 

Das Ansuchen ist ausschließlich elektronisch einzubringen.

Erforderliche Unterlagen

Eigenheim

Eigentumsbegründung an der Liegenschaft

  • Vertrag
  • Teilungsausweis (Kopie oder Abschrift)
  • Beiliegende Haftungserklärung (beglaubigt unterfertigt)
  • Beiliegende eidesstattliche Erklärung
  • Vorbereitete Zustimmungserklärung (zweifach)
  • Meldezettel ? Staatsbürgerschaftsnachweis(e)
  • Einkommensnachweis(e) der (des) Erwerber(s) und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für das abgelaufene Kalenderjahr
  • Bestätigung der Darlehensübernahme durch die Bank bzw. bei Bankwechsel Promesse des neuen Geldinstitutes
  • Bestätigung des vorhergehenden Bankinstitutes über gänzliche Tilgung

Löschung von Rechten zugunsten des Landes Steiermark im Grundbuch

  • vorgefertigte Löschungserklärung im MS-Word-Format
  • Tilgungsbestätigung der Hausverwaltung oder Einzahlungsbeleg
  • Grundbuchsauszug

Lastenfreie Abschreibung einer Fläche

  • Zustimmungserklärung
  • Teilungsgutachten
  • Vermessungsplan
  • Grundbuchsauszug

Lastenfreistellung/Parifizierung von Liegenschaftsanteilen

  • Parifizierungsgutachten
  • Notariell beglaubigter und unterschriebener Vertrag
  • Zustimmungserklärung
  • Grundbuchsauszug

Flurbereinigung

  • Vermessungsgutachten
  • Zustimmungserklärung
  • Grundbuchsauszug

Vorrangeinräumung

  • Zustimmungserklärung
  • Grundbuchsauszug

Geschoßbau

Eigentumsbegründung von Mietkaufwohnungen Teil 1

  • Anbot des gemeinnützigen Bauträgers
  • Annahmeerklärung
  • Bestätigung der Überprüfung der Förderwürdigkeit
  • Grundbuchsauszug

Eigentumsbegründung von Mietkaufwohnungen Teil 2

  • Notariell beglaubigter und vom Verkäufer und Käufer unterschriebener Vertrag
  • Vorgefertigte Zustimmungserklärung

Eigentumsbegründung zwischen Privatpersonen

  • Notariell beglaubigter und vom Verkäufer und Käufer unterschriebener Vertrag
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Einkommensnachweis
  • Scheidungsurteil bzw. Scheidungsvergleich
  • Geburtsurkunde/Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung
  • Nachweis der Tilgung des Eigenmittelersatzdarlehens oder Raten aus der Aussetzung der Raten
  • Zustimmung zur Vermietung
  • Grundbuchsauszug

Eigentumsbegründung zwischen einem gemeinnützigen Bauträger oder Gemeinde und einer Privatperson

  • Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag bzw. Kaufvertrag
  • Zustimmungserklärung
  • Bestätigung der Überprüfung der Förderwürdigkeit
  • Grundbuchsauszug

Löschung von Rechten zugunsten des Landes Steiermark im Grundbuch

  • vorgefertigte Löschungserklärung im MS-Word-Format
  • Tilgungsbestätigung der Hausverwaltung oder Einzahlungsbeleg
  • Grundbuchsauszug

Lastenfreie Abschreibung einer Fläche

  • Zustimmungserklärung
  • Teilungsgutachten
  • Vermessungsplan
  • Grundbuchsauszug

Wohnbauscheck

Eigentumsbegründung von geförderten Wohnbauscheckwohnungen zwischen einem Bauträger und/oder einer Privatperson

  • Notariell beglaubigter und vom Verkäufer und Käufer unterschriebener Vertrag
  • Zustimmungserklärung
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Einkommensnachweis
  • Zustimmung zur Vermietung
  • Grundbuchsauszug

Löschung von Rechten zugunsten des Landes Steiermark im Grundbuch

  • vorgefertigte Löschungserklärung im MS Word Format
  • Tilgungsbestätigung der Hausverwaltung oder Einzahlungsbelege
  • Grundbuchsauszug

Lastenfreie Abschreibung einer Fläche

  • Zustimmungserklärung
  • Teilungsgutachten
  • Vermessungsplan
  • Grundbuchsauszug

Zustimmung zu Anteilsänderungen

  • Parifizierungsgutachten
  • Zustimmungserklärung
  • Grundbuchsauszug

Vorrangeinräumung

  • Zustimmungserklärung
  • Grundbuchsauszug

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen

  • Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
  • Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993

  • Einkommensgrenzverordnung 2008

Datenschutzrechtliche Informationen

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    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


Zuständigkeit

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