Schulskikurs_Förderung 2022/2023

Skifahrer-Jugend
Skifahrer-Jugend© Steiermark Tourismus/Tom Lamm

Da die Mittel bereits ausgeschöpft sind, können keine weiteren Online-Anträge mehr gestellt werden!

Ziel dieser Förderung ist es, durch die finanzielle Unterstützung Schulen bzw. Schülerinnen und Schülern einen verstärkten Anreiz zu bieten, Wintersportwochen in der Steiermark zu veranstalten. Dadurch soll Jugendlichen der Wintersport nähergebracht und in weiterer Folge der steirische Wintertourismus gestärkt werden.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Bus- bzw. Bahnkosten für den Hin- und Rücktransport vom Schulort zum Wintersportort in der Steiermark. Nicht gefördert wird der Pendelverkehr während der Wintersportwoche.

Antragsberechtigt sind Schulen in der Steiermark (vertreten durch die Schulleitung bzw. die Organisationsleitung der Wintersportwoche).

 

Voraussetzungen

Es müssen mind. 4 Übernachtungen im Wintersportort in der Steiermark stattfinden. Die Einholung von 3 Angeboten von befugten Gelegenheits- bzw. Linienverkehrsunternehmen ist erforderlich. Davon ist der Bestbieter auszuwählen.

 

Antrag und Termine

Einreichungen sind ab 07.10.2022 möglich. Aufgrund der begrenzten Mittel werden die Anträge nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens in der Abteilung 12 behandelt. Eine Reihung bzw. Berücksichtigung erfolgt nur bei Übermittlung der vollständigen Unterlagen.

Anträge sind möglichst per Online-Formular oder auch per E-Mail unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars, versehen mit dem Betreff „Schulskikurs_Förderung" an die unten angeführten Ansprechpersonen zu richten.

Folgende Unterlagen sind dem Online-Formular bzw. dem Antragsformular beizulegen:

  • Angebot des Busunternehmers (Bestbieter) bzw. Reservierungsbestätigung der ÖBB
  • Schriftliche Beauftragung der Schule an das Busunternehmen (samt Schülerzahl, Klassenzahl und Klassenbezeichnung), in dem das Angebot des Busunternehmens angenommen wird.
  • Nachweis der Berechtigung des Busunternehmens (Gewerbeberechtigung/Konzession)

 

Vergabe und Abwicklung

Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet die Steiermärkische Landesregierung. Der antragstellenden Schule wird mit der Förderzusage eine Verpflichtungserklärung zur Unterfertigung übermittelt, in dem die Förderbedingungen festgelegt sind. Ausbezahlt wird nach Vorlage der bezahlten Rechnung des Busunternehmens bzw. der Bahntickets.

Kontakt

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung

Friedrichgasse 13, 8010 Graz

 

Ansprechpersonen für die Förderaktion:

Petra Heidinger

Tel. 0316/877-4231

E-Mail: petra.heidinger@stmk.gv.at


 Laura Klasnic, MSc

Tel. 0316/877-4084

E-Mail: laura.klasnic@stmk.gv.at


   

Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Skikursen:

Steirische Tourismus GmbH

Tel: 0316/4003-0

E-Mail: info@steiermark.com

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