Entwicklungszusammenarbeitsprojekte - Förderung

Allgemeine Informationen

Die Abwicklung der Förderung von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten besteht in der Bearbeitung und fachlichen Prüfung von EZA-Projektanträgen, Einholung der Stellungnahmen des Expert*innen-Teams, Erstellung von Regierungssitzungsanträgen, Förderungsverträgen, Auszahlungsanweisungen sowie in der fristgerechten Einforderung von Berichten und Abrechnungen und deren Prüfung.

Zuständigkeit

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