Nationale Regionalförderungsgebiete Steiermark 2022-2027
Mit 20.01.2022 hat die Europäische Kommission, registriert unter Nr. SA.64462 (2021/N), über die nationalen Regionalfördergebiete Österreichs gem. EU-Beihilfenrecht Art. 107(3)c AEUV entschieden. Die für die Steiermark relevanten Teile dieser Entscheidung stellen sich wie folgt dar:
a. Verzeichnis der Gemeinden im nationalen Regionalförderungsgebiet in der Steiermark
c. Kartographische Darstellung der Gemeinden im nationalen Regionalfördergebiet in der Steiermark