ZWEI&MEHR - Steirischer Familienpass Antrag
Allgemeine Informationen
Jede Familie oder jede Alleinerzieherin bzw. jeder Alleinerzieher kann den Familienpass (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) beantragen, wenn
- der Hauptwohnsitz innerhalb der Steiermark liegt und
- für mindestens ein Kind unter 18 Jahren Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird.
Zuständige Stelle
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Gesellschaft
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe (z.B. Bescheid, schriftliche Bestätigung des Finanzamtes oder Kontoauszug)
Datenschutzrechtliche Informationen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.