ZWEI&MEHR - Steirischer Familienpass Änderungen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen ZWEI UND MEHR-Steirischen Familienpass besitzen und sich Ihre persönlichen Daten oder Ihre Anschrift ändert, so teilen Sie dies bitte mit.
Weiters besteht die Möglichkeit, eine dritte frei zu wählende erwachsene Person eintragen zu lassen.
Sie können dies schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mit Hilfe des Formulars vornehmen, in diesem Fall benötigen Sie die Kartennummer. Bei einer Änderung der Wohnadresse bleibt die bisherige Karte gültig.
Auf Wunsch kann jederzeit eine Zusatzkarte für den zweiten Elternteil ausgestellt werden. Einmal beantragt erhalten Sie den Familienpass immer in doppelter Ausfertigung.
Wir bitten um Kontaktaufnahme unter Bekanntgabe Ihrer Kartennummer unter Tel. 0316/877-3927 E-Mail: familie@stmk.gv.at.
Zuständige Stelle
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Gesellschaft.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.