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Fahrerqualifizierungsnachweis

Allgemeine Informationen

Für EU-Lenker, welche nicht in Österreich wohnen, einen Führerschein aus einem EWR-Staat besitzen, in Österreich als Berufskraftfahrer tätigt sind und deshalb die Grundqualifikationsprüfung oder die Weiterbildung in Österreich absolvieren, hat die Führerscheinbehörde ab 1.4.2022 einen Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen (Scheckkarte). 

Voraussetzungen

Besitz eines EWR-Führerscheines, Nachweis über die in Österreich absolvierte Grundqualifikationsprüfung bzw. Weiterbildung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist jede Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaften, Landespolizeidirektion). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz.

Erforderliche Unterlagen

Führerschein.

Rechtsgrundlagen

Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 139/2008 idF BGBl. II Nr. 531/2021; Änderungen im Führerscheingesetz, Güterbeförderungsgesetz 1995, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und Kraftfahrliniengesetz; Richtlinien 2003/59/EG und 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güter- oder Personenkraftverkehr.

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Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

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