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L - Übungsfahrten - Antrag auf Durchführung

Allgemeine Informationen

Die Bewerberin/der Bewerber kann den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten (L) stellen.

Voraussetzungen

Für die Bewerberin/den Bewerber: Das für die jeweilige Führerscheinklasse geltende Mindestalter wurde bereits oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht; Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Übungsfahrten durchführen; Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt; Ärztliches Gutachten. Für die Begleitperson(en): Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren, Fahrpraxis in der betreffenden Klasse in den dem Antrag vorangegangenen drei Jahren, keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts  (§7 Abs. 3 FSG) und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren, Absolvierung einer Begleiterschulung in der Fahrschule. 

Zuständige Stelle

Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular der Fahrschule (beide Begleiter + der Fahrschüler müssen dieses Formular unterschrieben haben)

Kosten

? 41,60

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG), Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV), Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV), Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)

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  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
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