Abfallbehandlungsanlagen - Inhaberwechsel

Allgemeine Informationen

Der Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle von der neuen Inhaberin/dem neuen Inhaber der Anlage gemeldet werden. Die Meldung muss von der vormaligen Inhaberin/vom vormaligen Inhaber gegengezeichnet sein.

Hinweis

Durch den Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.

Achtung

Die notwendige Übertragung der jeweiligen Abfallbehandlungsanlage in die Stammdaten der neuen Inhaberin/des neuen Inhabers im EDM-Register ( ? edm.gv.at) ersetzt nicht diese Meldung an die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Fristen

Der Wechsel muss unverzüglich gemeldet werden.

Zuständige Stelle

Die Abfallwirtschaftsbehörde als zuständige Anlagenbehörde

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung
  • Gegenzeichnung der vormaligen Inhaberin/des vormaligen Inhabers der Behandlungsanlage

Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld nähere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.

Rechtsgrundlagen

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Letzte Aktualisierung

15. März 2023

Zuständigkeit

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).