Deponiemeldung
Allgemeine Informationen
Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr
- insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
- die Restkapazität in Kubikmeter
als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über das EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) melden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).
Fristen
Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (? BMK)
Hinweis
Die Meldung muss elektronisch über das ? EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf dem EDM-Portal in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung " eBilanzen" ihre/seine Deponiemeldung ( XML-Datei) hoch.
Erforderliche Unterlagen
Die Deponiemeldung muss als XML-Datei in das Register (edm.gv.at) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung 2008 vorgegeben.
Hilfestellung finden Sie im EDM-Portal.
Hinweis
Die erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem EDM-Portal veröffentlicht.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).