Abfallsammlung/-behandlung - Stammdatenregistrierung

Allgemeine Informationen

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit auf dem EDM-Portal im Stammdatenregister (ZAReg ? zentrales Anlagenregister) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registrieren. Im Rahmen der Registrierung müssen sie ihre Standorte und Anlagen im Register erfassen.

Weitere Informationen zur Stammdatenregistrierung, insbesondere eine Hilfestellung zur Anlagenregistrierung und Strukturierung von Anlagen im Register, finden sich auf dem EDM-Portal (? BMK).

Das Stammdatenregister " ZAReg" (vormals " eRAS") wurde auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes eingerichtet und bildet ein zentrales Anlagen- und Personenregister, das für zahlreiche Meldungen im Bereich der Abfallwirtschaft und Umwelt genutzt wird. Das ZAReg ermöglicht eine rechtsraumübergreifende Erfassung von Anlagen- und Personenstammdaten, die strukturierte Abbildung personen- und anlagenbezogenen Berechtigungen ( z.B. Inhalte von Genehmigungsbescheiden) und die Abwicklung zahlreicher Meldepflichten im Wege von sogenannten EDM-Anwendungen. Alle EDM-Anwendungen greifen auf die im ZAReg gespeicherten Daten zu. Die erfassten Stammdaten stehen den jeweiligen registrierten Personen (derzeit über 40.000) sowie den zuständigen Behörden zur Verfügung. Für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet.

Voraussetzungen

Das Sammeln oder Behandeln von Abfällen.

Fristen

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (? BMK)

Hinweis

Die Registrierung erfolgt elektronisch über das ? EDM-Portal des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Verfahrensablauf

Die Registrierung auf dem EDM-Portal (? BMK) erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt und nach erfolgter Identifizierung der Nutzerin/des Nutzers werden die Daten ergänzt und vervollständigt.

Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:

  • Name
  • Sitz-Adresse
  • Zustelladresse
  • Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
  • Branchen code (vierstellig)
  • Kontaktperson

Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler eine Identifikationsnummer (Personen- GLN) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler dann erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu folgenden Daten ergänzen:

  • Adressen der Standorte
  • Behandlungsverfahren
  • Anlagen, Anlagentypen
  • Berichtseinheiten
  • zutreffendenfalls weitere Kontaktdaten bzw. Kontaktpersonen

Hinweis

Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort und jeder Anlage eine Identifikationsnummer (Standort- GLN, Anlagen- GLN) zugeordnet.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Tipp

Halten Sie für die Erstellung des Registrierungsantrages Ihren Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria ( Branchen code) bereit. Als Unterstützung bei der Stammdatenpflege bzw. Registrierung von Anlagen ziehen Sie die entsprechenden Genehmigungsbescheide heran.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).