UVP-Vorverfahren

Allgemeine Informationen

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens ( UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann die Projektwerberin/der Projektwerber einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.

Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.

Neben dem Vorverfahren wurde durch die Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2009 ein Investorenservice gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass der Projektwerberin/dem Projektwerber bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden können.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
  • Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung

Kosten

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesabgabenverordnung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Letzte Aktualisierung

26. Januar 2023

Zuständigkeit

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