Steirische Schülerinnen und Schüler in der EU - Förderung

Allgemeine Informationen

Jede steirische Schule bzw. deren Elternverein kann die Unterstützung im Rahmen eines gültigen Calls unter www.europa.steiermark.at/eu-schulreisen beantragen.

Gruppen steirischer Schülerinnen und Schüler, die im schulischen Rahmen nach Brüssel, Luxemburg oder Straßburg reisen und dort zumindest eine der Europäischen Institutionen besuchen, werden unterstützt. Die Förderung pro teilnehmender Schülerin bzw. teilnehmendem Schüler beträgt 100,- Euro.

Ziel der Leistung: Stärkung des Europabewusstseins junger Steirerinnen und Steirer.

Bitte beachten Sie! 
Die Antragstellung ist nur über das Online-Formular möglich.

Voraussetzungen

Der Fahrt muss ein pädagogisches Konzept zugrunde liegen, das die Einbindung der Fahrt in den Unterricht gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler wirken an der Erarbeitung des pädagogischen Konzepts mit. In diesem Konzept muss besonderes Augenmerk auf die Relevanz der europäischen Integration für Jugendliche und junge Erwachsene gelegt werden.

Fristen

Schulen und Elternvereine können einen Online-Antrag im Zeitraum vom 01. September 2023 bis einschließlich 30. November 2023 stellen.
Nicht rechtzeitig eingelangte Projektvorschläge können nicht berücksichtigt werden. 

Hinweis: Es werden ausschließlich Reisen gefördert, die im Schuljahr 2023/2024 stattfinden.

Zuständige Stelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport

Verfahrensablauf

Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet die Steiermärkische Landesregierung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses zu den Reisekosten als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördersumme beträgt jeweils EUR 100,- pro teilnehmendem*r Schüler*in. Vor Auszahlung der Förderung ist ein Bericht (mit Publikationen, Fotos und ev. Videos bzw. Links auf die Veröffentlichungen auf der Schulhomepage und einem Feedback der Schüler*innen) sowie die endgültige Liste der Reiseteilnehmer*innen vorzulegen.

Die Unterstützung wird erst nach Durchführung der Reise ausbezahlt! Bei Förderung der Reise zu den Europäischen Institutionen durch ein Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann diese Landesförderung nicht in Anspruch genommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

Die Beurteilung der im Zuge dieser Ausschreibung einlangenden vollständigen Anträge erfolgt auf Basis der eingegangenen Einreichungen durch die Abteilung 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Bei der Begutachtung wird besonderes Augenmerk gelegt auf:
  • die Qualität und den Inhalt des pädagogischen Konzeptes
  • die Gestaltung des Themas Europa im Unterricht 
  • die Sichtbarkeit des Projektes für die Schulgemeinschaft und für die Öffentlichkeit

Zusätzliche Informationen

Informationen wie die Förderrichtlinie, das Merkblatt für die Erstellung des Projektberichts, die Vorlage für die Teilnehmer*innen Liste sowie der Link zum Onlineantragsformular sind zu finden unter www.europa.steiermark.at/eu-schulreisen.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers ( https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.

Zuständigkeit

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