Europaprojekt und Steirische Außenbeziehungen - Allg. Förderung
Allgemeine Informationen
Das Land Steiermark gewährt auf der Grundlage der Strategie des Landes Steiermark für Europa und Internationales bzw. im Rahmen des Westbalkanschwerpunkts Förderungen für Projekte, die das Ziel haben, zu den europäischen und internationalen Aktivitäten des Landes beizutragen und diese gleichzeitig in der Steiermark in der Öffentlichkeit möglichst deutlich sichtbar zu machen.
Die Förderungen können nur auf Antrag nach Begutachtung und Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten durch die Landeregierung gewährt werden.
Hinweis: Den Ausschreibungstext und weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.europa.steiermark.at/call2023
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Unterstützung des Landes Steiermark erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Verfahrensablauf
- Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im Einreichzeitrum (19.10.2022 bis 07.12.2022) eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit.
- Bei positiver Beurteilung werden umgehend die Förderungsvorschläge der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Bei positiver Beurteilung wird zwischen der*dem Antragsteller*in und dem Land Steiermark eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
- Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Erforderliche Unterlagen
Einzelunternehmer*in: Firmenbuchauszug
Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. ARGE, OG, KG, GmbH, AG):
- aktueller Firmenbuchauszug
- Gesellschafts- oder Genossenschaftsvertrag
Vereine:
- aktueller Vereinsregisterauszug
- Vereinsstatuten
Datenschutzrechtliche Informationen
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.