Stellungnahme zum Entwurf des Steiermärkischen Erneubaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

Stellungnahme zum Entwurf des StEABG
Die Stellungnahme der steirischen Umweltanwältin HR MMag. Ute Pöllinger zum Entwurf des StEABG der steirischen Landesregierung.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
• Im Stmk. Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (StElWOG) ist eine Anlaufstelle für Antragsteller für das elektrizitätsrechtliche Verfahren vorgesehen. Die Aufgaben dieser Anlaufstelle sollten dahingehend ergänzt werden, dass dieser die Aufgabe übertragen wird, u.a. auch naturschutzfachliche Mängel der Einreichung aufzuzeigen und den Antragsteller zur Verbesserung aufzufordern. Derzeit hängen das Gestaltungs- und Pflegekonzept und die artenschutzfachlichen Unterlagen außerhalb von naturräumlichen Schutzgebieten faktisch „in der Luft" weil keine Behörde deren Umsetzung kontrollieren darf bzw. mangelhafte Umsetzungen behördlich durchsetzen kann.
• Der Entwurf enthält nichts, das der Naturschutzbehörde eine Feststellung ermöglicht, dass die vom Antragsteller vorgesehenen Maßnahmen ein Abgehen vom strengen Artenschutz im Sinne der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie rechtfertigt. RED III selbst sieht dafür ein Genehmigungsverfahren vor, das im Entwurf aus meiner Sicht nicht umgesetzt wurde.
• Der Entfall des Revisionsrechts für die Umweltanwältin wird nichts zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, weil die Umweltanwaltschaft dieses Recht nur dann nutzt, wenn davon die Klärung grundlegender Rechtsfragen zu erwarten ist. Der behauptete Abbau von Doppelgleisigkeiten mit der Beteiligung der Öffentlichkeit stellt aus Sicht der Umweltanwaltschaft kein taugliches Argument dar, weil NGOs ausschließlich an solchen Verfahren teilnehmen dürfen, in denen das EU-Recht eine Rolle spielt. Die Mehrzahl der Verfahren sind davon aber nicht betroffen.