Nacheinschau
Die Abteilung 7 prüft bei einzelnen ausgewählten Gemeinden im Auftrag der politischen Aufsichtsreferenten die Gebarung ausgehend von den Feststellungen zu bereits übermittelten Gebarungsprüfberichten in Form einer Nacheinschau. Konkret wird die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Verbesserungsmaßnahmen überprüft.
Seit September 2025 stellt die Gemeindeaufsicht, 3 Monate nach Übermittlung des Prüfberichtes an die Gemeinde, den vollständigen Bericht zur Information zur Verfügung:
Berichtsjahr 2025
