14.05.2018
Familienangehöriger - Erstantrag
Der Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" berechtigtFamilienangehörige aus Drittstaaten (Staaten, die nicht Mitglieddes EWR sind, ausgenommen Schweiz) zur befristeten Niederlassung mit unbeschränktemArbeitsmarktzugang.