16.11.2010
Fachteam Sozialhilfegesetz und Mindestsicherungsgesetz
Aufgaben nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz
Berufungsbehörde in Angelegenheiten der Rückersatzansprüche Dritter für Hilfeleistungen (v.a. Spitalskosten)
Entscheidung in strittigen Angelegenheiten über die endgültige Tragung von Kosten der Sozialhilfe zwischen Sozialhilfeverbänden und mit anderen Bundesländern