Anerkennung Berufsqualifikationen/Ausbildungen

Berufsqualifikationen von pädagogischem Fachpersonal, welche innerhalb des EU- bzw. des EWR-Raumes oder der Schweiz erlangt wurden, und Ausbildungen bzw. vergleichbare Ausbildungsinhalte von pädagogischem Hilfspersonal aus dem In- und Ausland können in der Steiermark anerkannt werden.


Pädagogisches Fachpersonal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Gemäß Steiermärkischem Anstellungserfordernisgesetz, LGBl. Nr. 105/2008, erfolgt die Anerkennung von Ausbildungen zur/zum (Inklusiven) Elementar- und HortpädagogIn in der Steiermark im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das vom Referat für Kinderbildung und -betreuung der Abteilung 6 durchgeführt wird.


Pädagogisches Hilfspersonal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Gemäß Ausbildungsverordnung für KinderbetreuerInnen/Tagesmütter/Tagesväter, LGBl. Nr. 54/2010, können vergleichbare Ausbildungsinhalte anerkannt werden, fehlende Lehrinhalte sind in den spezifischen Unterrichtseinheiten in einem Ausbildungslehrgang zur/zum KinderbetreuerIn/Tagesmutter/Tagesvater nachzuholen. Die Landesregierung hat über die Anrechnung des Stundenausmaßes zu entscheiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Originaldokumente an die Abteilung 6 übermittelt werden dürfen. Kopien sind grundsätzlich ausreichend.


War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).