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Förderungsmanagement Arbeit und Qualifizierung

Das Land Steiermark fördert Projekte und Maßnahmen entsprechend der thematischen Schwerpunktsetzung " Arbeit und Qualifizierung". Projekte des Förderungsschwerpunktes sind in der politischen Zuständigkeit zum Ressort Arbeit von Herrn DI Willibald Ehrenhöfer gegeben.

Förderungsansuchen

Das Antragsformular (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) ist in elektronischer Form zu übermitteln! Bitte beachten Sie das Einreichdatum für den Projektzeitraum des Jahres 2027 beginnende Maßnahmen und Projekte, entsprechend dem Schwerpunkt bis spätestens 30.09.2026.

 Förderungsansuchen

Der nachstehend angeführte Excel-File bildet einen integrierenden Bestandteil des Antragsformulares und ist zur Darstellung der Kosten des Förderungsgegenstandes maßgebend.

 RVA und RA Förderungen

 Vorlage De-minimis-Erklärung (verpflichtende Beilage bei einer GmbH, OHG, KG, usw.)

Die zustimmende Kenntnisnahme der Modalitäten zum  Datenschutz und zur Datenverwendung wird mit einer Antragseinbringung und in Folge einer positiven Beurteilung auch bei Vertragsabschluss vorausgesetzt.

Verwendungsnachweis

Sofern keine andere Regelung im Förderungsvertrag zur Verwendungsnachweislegung vereinbart wurde, gelten folgende Bestimmungen:

Nachweis-/Berichtspflicht
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist bis spätestens 3 Monate nach Projektende verpflichtend der entsprechende Bericht (Halbjahres- und Jahresbericht) zur Darlegung des Rechnungsabschlusses (RA) bzw. Verwendungsnachweises des Förderungsbetrages der nachstehend angeführte Excel-File "RVA und RA Förderung" in elektronischer und bearbeitbarer Form zu übermitteln.

 RVA und RA Förderung

Dem Verwendungsnachweis ist eine rechtsverbindliche Erklärung zur ordentlichen Darstellung und Verwendung anzuschließen.

 rechtsverbindliche Erklärung

Hinweis: Die Berichtsvorlagen werden mit den Vereinbarungen zugemittelt. Fehlende Berichte können auch mittels E-Mail an "abt11-foem@stmk.gv.at" angefragt werden.

LOGO

Bei Publikationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der für diese Tätigkeit gewährten Förderung stehen, ist das jeweilige Logo des Fördergebers zu verwenden.

  Logo

Strategische Grundlagen

 Steirisches Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm

 Arbeitsmarktpolitische Strategie 2030

 

Kontakt

  • A11 Soziales, Arbeit und Integration

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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