Katastrophenschäden

Die MitarbeiterInnen des Fachbereiches führen als Amtssachverständige die Schadenschätzungen für Katastrophenschäden an Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar (Schadensart 01) durch.

Informationen für Geschädigte:

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell ihre Wohnsitzgemeinde, ihre Bezirkshauptmannschaft sowie die Abteilung 10 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zur Verfügung:

 Katastrophenfondsinformationen

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