Referat UVP- und Energierecht

Leitung
Mag. Dr. Stephan Wisiak

Sekretariat
Axel Glatz +43 (316) 877-2143
Kontaktdaten
Stempfergasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel:  +43 (316) 877-2491
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: uvp-energie@stmk.gv.at

Aufgaben

Die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht darin, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben

  • auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
  • auf Boden, Wasser, Luft und Klima,
  • auf die Landschaft und
  • auf Sach- und Kulturgüter

hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander einzubeziehen sind.

Die Rechtsgrundlage dazu stellt das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVP-G 2000;  BGBl. Nr. 89/2000) dar.


UVP - Feststellungsverfahren
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wird ein Vorhaben dahingehend überprüft, ob dafür ein UVP-Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Durchführung eines Feststellungsverfahrens kann von dem/r ProjektwerberIn, den mitwirkenden Behörden, dem Umweltanwalt beantragt oder von Amts wegen eingeleitet werden.


UVP - Genehmigungsverfahren
Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Es wird mittels Bescheid über die Genehmigung des jeweiligen Vorhabens (z.B. Abfallbehandlungsanlagen, Massentierhaltungen, Industrieanlagen) entschieden. In diesem Verfahren wendet die Behörde alle zutreffenden Gesetze an, weshalb gesonderte Anlagenbewilligungen entfallen.


UVP - Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Espoo-Konvention
Die Espoo-Konvention ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren in anderen Staaten. Wird über ein Großprojekt ein UVP-Verfahren in einem anderen Staat durchgeführt und ist mit Umweltauswirkung dieses Vorhabens auf Österreich zu rechnen, so hat die betroffene Landesregierung das Vorhaben in Zeitungen und im Internet öffentlich bekannt zu machen, die Einreichunterlagen öffentlich aufzulegen und Stellungnahmen der Bevölkerung einzusammeln, zu analysieren, zu strukturieren und dem BMLFUW als Espoo-Kontaktstelle zu übermitteln.