Referat Pflegeaufsicht
Mag. Michaela Hartner, MA
Friedrichgasse 15, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Tel: +43 (316) 877-3536
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: michaela.hartner@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben des Referates
Im Rahmen des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes 2024 ist das Referat Pflegeaufsicht als Aufsichtsbehörde mit der Durchführung von Kontrollen in allen Pflegewohnheimen und Pflegeplätzen der Steiermark zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen unter Beiziehung von Amtssachverständigen aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, dies mindestens einmal jährlich.
Darüber hinaus werden bei eingehenden Beschwerden schwerpunktmäßige Anlasskontrollen durchgeführt.
Oberstes Gebot ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege in der Steiermark.