Referat Pflegeaufsicht
Mag. Michaela Hartner, MA
Wartingergasse 43, 8010 Graz,03.Bez.:Geidorf
Tel: +43 (316) 877-3536
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: michaela.hartner@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben des Referates
Seit 1. Jänner 2025 ist das neue Gesetz zur Regelung von Leistungen und Einrichtungen für vorrangig altersbedingte Pflege und Betreuung in Kraft.
Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, das „Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetze (StPBG)" beschlossen. Damit sind künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in einem Gesetz zusammengefasst, was einen besseren Überblick schafft und zugleich Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung gewährleistet.
Zentrale Heimaufsicht durch das Land Steiermark
Im Rahmen des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes 2024 ist das Referat Pflegeaufsicht als Aufsichtsbehörde mit der Durchführung von Kontrollen in allen Pflegewohnheimen und Pflegeplätzen der Steiermark beauftragt.
Dies umfasst die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen unter Beiziehung von Amtssachverständigen aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.
Darüber hinaus werden bei eingehenden Beschwerden schwerpunktmäßige Anlasskontrollen durchgeführt.
Oberstes Gebot ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege in der Steiermark.
Anliegen und Beschwerden
Falls Sie Anliegen oder Beschwerden zu Pflegeeinrichtungen haben, wenden Sie sich bitte an die