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PROJEKTFÖRDERUNG Jugend

Für das Themengebiet Jugend gilt als Wirkungsziel:  

Es besteht ein kinder- und jugendfreundliches Umfeld, das Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung und Partizipation bietet und Jugendliche entlang ihrer Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen außerschulischen Angeboten fördert.

Vision

Alle Jugendlichen finden in der Steiermark Lebensbedingungen vor, in denen sie sich wohlfühlen und die sie aktiv mitgestalten können. Sie bekommen Räume, Plätze und Möglichkeiten, um zu selbstständigen und selbstbewussten jungen Menschen heranzuwachsen. Sie können in einer offenen Gesellschaft ihre Persönlichkeit entsprechend ihren Interessen und Neigungen entfalten und werden als eigenständige Individuen in ihrer Vielfalt wahrgenommen. In ihrer Entwicklung werden sie gestärkt und entlang erkannter Bedarfe und Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen Angeboten auf individueller und struktureller Ebene gefördert.

Kinder- und Jugendarbeit trägt jeden Tag dazu bei, dieser Vision ein Stück näher zu kommen.
Kinder und Jugendliche sind wesentlicher Teil und die Zukunft der Gesellschaft. Sie begegnen im Laufe ihrer Entwicklung unterschiedlichsten Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche

  • Experimentierfelder & Gestaltungsräume finden und nutzen.
  • Zugang zu Informationen haben, Informationen bewerten und Entscheidungen treffen können.
  • Etwas riskieren dürfen und Gefahren richtig einschätzen lernen.
  • Ihren eigenen Gedanken kreativen Ausdruck verleihen.
  • Gesellschaftspolitische Prozesse reflektieren und ihre Meinung einbringen.
  • Ihre Talente und Stärken erkennen, weiterentwickeln und für eine geeignete Bildungs- und Berufswahl nutzen.

Förderungen dienen dabei der Ermöglichung zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft zu unterstützen und die einen Beitrag zu den übergeordneten und spezifischen Zielsetzungen gemäß der  Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen ( Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der  Steirischen Jugendstrategie leisten.

Weitere Informationen.

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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