Berichte zu durchgeführten Querschnittsgebarungsprüfungen
Seit 2023 führt die Abteilung 7 im Auftrag der politischen Aufsichtsreferenten jährlich Gebarungsprüfungen in Form von Querschnittsprüfungen durch. Diese Querschnittsprüfungen untersuchen bestimmte Prüfungsbereiche in ausgewählten Gemeinden, wie zum Beispiel die Darlehens- und Haftungsgebarung und nutzen vorab festgelegte Indikatoren zur Bewertung eines bestimmten Querschnittsbereichs.
Jede geprüfte Gemeinde erhält einen zweigeteilten Bericht. Der erste Teil des Berichts bietet eine zusammengefasste Darstellung des geprüften Querschnittsthemas, während der zweite Teil die spezifischen Feststellungen und Verbesserungsempfehlungen der jeweilig geprüften Gemeinde enthält.
Querschnittsprüfungen 2023 bis August 2025
Die im Zeitraum 2023 bis August 2025 an die Gemeinden übermittelten zusammengefassten Berichtsteile der durchgeführten Querschnittsprüfungen werden in der Folge den Gemeinden zur Information zur Verfügung gestellt:
Querschnittsbericht - Organisation des Zahlungsverkehrs 2023
