Zur gesamten Gebarung
Die Abteilung 7 prüft bei einzelnen ausgewählten Gemeinden im Auftrag der politischen Aufsichtsreferenten die gesamte Gebarung.
Seit September 2025 stellt die Gemeindeaufsicht, 3 Monate nach Übermittlung des Prüfberichtes an die Gemeinde, den vollständigen Bericht zur Information zur Verfügung:
Übermittlungsjahr 2025
