FAQs für Arbeitgeber von Tageseltern
Mit Beginn des Kinderbildungs- und -betreuungsjahres 2026/27 sind Förderanträge und Betriebsdatenmeldungen für Tageseltern über das KOMO-Förderungsportal einzubringen.
Private Arbeitgeber von Tageseltern können über
STERZ auf das KOMO-Förderungsportal zugreifen. Öffentliche Arbeitgeber von Tageseltern steigen hingegen über das Stammportal der jeweiligen Gemeinde in das KOMO-Förderungsportal ein.
Im Förderantrag ist zwischen Tageskindern mit Betreuungsvertrag und eigenen Kindern/Enkelkindern von Tageseltern zu differenzieren. Für die Tageskinder mit Betreuungsvertrag sind neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum, die Anschrift, Angaben zum etwaigen Vorliegen eines Bescheids lt. StBHG, zum Geschlecht, zum Schulbesuch sowie natürlich zu den Einschreibezeiten laut Betreuungsvertrag (je Wochentag, inkl. Gesamtwochenstunden bei flexiblen Einschreibezeiten) zu übermitteln. Daneben sind bei Teilnahme am Sozialstaffel-System auch die Angaben zum monatl. Familien-Netto-Einkommen, zur Zahl der familienbeihilfefähigen Geschwisterkinder sowie zum eingehobenen Elternbeitrag zu übermitteln. Darüber hinaus ist bei Betriebstageseltern anzugeben, welche der betreuten Kinder solche von Betriebsangehörigen sind und welche nicht. Bei eigenen (Enkel-)Kindern der Tagesmutter/des Tagesvaters sind nur die Angaben zum Namen, Geburtsdatum, zur Postleitzahl, zum etwaigen Vorliegen eines Bescheids lt. StBHG sowie zu den regelmäßigen Abwesenheitszeiten zu übermitteln.
Neben dem manuellen Erfassen von Kindern besteht auch die Möglichkeit, eine CSV-File im KOMO-Förderungsportal einzulesen. Falls Sie Interesse an dieser Funktion haben, wenden Sie sich für eine Übermittlung der Spezifikation bitte an die zuständigen
Kontaktpersonen der Abteilung 6.
Vorweg ist klarzustellen, dass in der KIN-Datenbank bereits hinterlegte Tageseltern natürlich automatisch in das neue KOMO-System übertragen werden. Für die Anlage neuer Tageseltern ist es erforderlich, je Tagesmutter/-vater ein
Mitteilungsblatt an die Abteilung 6 zu übermitteln. Selbiges gilt für Standortänderungen, auch hier ist das entsprechende Mitteilungsblatt neu zu befüllen und wiederum an die Abteilung 6 zu übermitteln. Die Erfassung der neuen Tagesmutter/des neuen Tagesvaters bzw. die Änderung des Standortes in der Datenbank erfolgt dann durch die Abteilung 6. Sobald dies erfolgt ist, werden Sie automatisch per Schreiben darüber informiert. In diesem Schreiben finden sich auch die relevanten Informationen zum weiteren Vorgehen (hinsichtlich der Förderantragsstellung im KOMO-Förderungsportal).
