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FAQs für Arbeitgeber von Tageseltern

Mit Beginn des Kinderbildungs- und -betreuungsjahres 2026/27 sind Förderanträge und Betriebsdatenmeldungen für Tageseltern über das KOMO-Förderungsportal einzubringen.

Private Arbeitgeber von Tageseltern können über  STERZ auf das KOMO-Förderungsportal zugreifen. Öffentliche Arbeitgeber von Tageseltern steigen hingegen über das Stammportal der jeweiligen Gemeinde in das KOMO-Förderungsportal ein.

Im Förderantrag ist zwischen Tageskindern mit Betreuungsvertrag und eigenen Kindern/Enkelkindern von Tageseltern zu differenzieren. Für die Tageskinder mit Betreuungsvertrag sind neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum, die Anschrift, Angaben zum etwaigen Vorliegen eines Bescheids lt. StBHG, zum Geschlecht, zum Schulbesuch sowie natürlich zu den Einschreibezeiten laut Betreuungsvertrag (je Wochentag, inkl. Gesamtwochenstunden bei flexiblen Einschreibezeiten) zu übermitteln. Daneben sind bei Teilnahme am Sozialstaffel-System auch die Angaben zum monatl. Familien-Netto-Einkommen, zur Zahl der familienbeihilfefähigen Geschwisterkinder sowie zum eingehobenen Elternbeitrag zu übermitteln. Darüber hinaus ist bei Betriebstageseltern anzugeben, welche der betreuten Kinder solche von Betriebsangehörigen sind und welche nicht. Bei eigenen (Enkel-)Kindern der Tagesmutter/des Tagesvaters sind nur die Angaben zum Namen, Geburtsdatum, zur Postleitzahl, zum etwaigen Vorliegen eines Bescheids lt. StBHG sowie zu den regelmäßigen Abwesenheitszeiten zu übermitteln.

Neben dem manuellen Erfassen von Kindern besteht auch die Möglichkeit, eine CSV-File im KOMO-Förderungsportal einzulesen. Falls Sie Interesse an dieser Funktion haben, wenden Sie sich für eine Übermittlung der Spezifikation bitte an die zuständigen Kontaktpersonen der Abteilung 6.

Vorweg ist klarzustellen, dass in der KIN-Datenbank bereits hinterlegte Tageseltern natürlich automatisch in das neue KOMO-System übertragen werden. Für die Anlage neuer Tageseltern ist es erforderlich, je Tagesmutter/-vater ein  Mitteilungsblatt an die Abteilung 6 zu übermitteln. Selbiges gilt für Standortänderungen, auch hier ist das entsprechende Mitteilungsblatt neu zu befüllen und wiederum an die Abteilung 6 zu übermitteln. Die Erfassung der neuen Tagesmutter/des neuen Tagesvaters bzw. die Änderung des Standortes in der Datenbank erfolgt dann durch die Abteilung 6. Sobald dies erfolgt ist, werden Sie automatisch per Schreiben darüber informiert. In diesem Schreiben finden sich auch die relevanten Informationen zum weiteren Vorgehen (hinsichtlich der Förderantragsstellung im KOMO-Förderungsportal).

Wird ein Kind bei Betriebstageseltern betreut und erfolgt diese Betreuung durch wechselnde Tageseltern, so sind im Förderantrag für die einzelnen Tageseltern die Betreuungszeiten des Kindes laut dem jeweiligen Betreuungsvertrag bei der jeweiligen Tagesmutter/dem jeweiligen Tagesvater gesondert zu erfassen.

Grundsätzlich gilt auch in solchen Konstellationen, dass die gesetzlich geregelte Mindestbetreuungszeit pro Kind im Ausmaß von fünf Wochenstunden bei jeder Tagesmutter/jedem Tagesvater gesondert erfüllt werden muss. Eine Ausnahme davon ist nur dann gegeben, wenn mehrere Tageseltern in denselben Räumen zeitlich hintereinander tätig sind. In diesem Fall werden die Wochenstunden des Kindes bei der Förderprüfung seitens der A6 addiert.

Die oben beschriebene Vorgangsweise für Betriebstageltern gilt analog auch für Tageseltern, die in gemeindeeigenen Räumlichkeiten tätig sind.

Nach der Eingabe der Basisdaten, wird in der Maske „Betreuungszeiten" abgefragt, was der Einschreibezeitraum eines Kindes ist:

  • Bitte geben Sie in das Feld „Eingeschrieben von" den Tag ein, an dem das Kind lt. Betreuungsvertrag bei der jeweiligen Tagesmutter/dem jeweiligen Tagesvater startet oder - bei mehrjährigen Betreuungsverträgen - den ersten Tag des Betriebsjahres, für welches die Förderung beantragt wird.
  • Das Feld „Eingeschrieben bis" ist - abhängig davon, was zuerst eintritt - entweder mit dem letzten Tag des Betriebsjahres oder dem letzten Tag, an dem eine Betreuung vertraglich vereinbart ist, zu befüllen.
  • Das Feld „Wirksam ab" drückt aus, ab wann der von Ihnen in dieser Maske eigegebene Datensatz gültig ist. Bei der erstmaligen Anlage eines Kindes in einem Betriebsjahr ist darauf zu achten, dass das dort hinterlegte Datum mit jenem Datum übereinstimmt, dass im Feld „Eingeschrieben von" hinterlegt ist.
 

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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