Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
Mag. Barbara Pitner
LeitungKerstin Geimer
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-5458
Fax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: abteilung11@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12, 8010 Graz
per Telefax: +43 (316) 877-2817
per E-Mail: abteilung11@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12, 8010 Graz
per Telefax: +43 (316) 877-2817
per E-Mail: abteilung11@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
ÜBERSICHT
Die A11 ist innerhalb des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig für:
- Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz
- Steiermärkisches Behindertengesetz
- Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz, ausgenommen Schulsozialarbeit
- Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz
- Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz
- Steiermärkisches Seniorinnen- und Seniorengesetz
- Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz
- Förderungen im Sozialbereich mit Ausnahme des Pflegebereiches
- Ausbildungsbeihilfen, Förderungen für berufsbildende und berufsfördernde Einrichtungen, soweit nicht andere Abteilungen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches zuständig sind
- Geschäftsstelle der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
- Geschäftsstelle des Steirischen Seniorinnen- und Seniorenbeirates
- Geschäftsstelle des Sozial- und Pflegegremiums und Angelegenheiten des Sozial- und Pflegegremiums im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 11
- Geschäftsstelle des arbeitsmarktpolitischen Beirats
- Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz: Ausnahmegenehmigungen
- Steiermärkisches Arbeitsförderungsgesetz, Steirisches Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm
- Sozialservicestelle
- Führung der Sozialen Betriebe Land Steiermark:
- Lehrausbildungszentrum Hartberg
- Heilpädagogisches Zentrum
- Ausbildungs- und Kompetenzzentrum - ABZ inklusiv
- Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung
- aufwind - Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung
- Hirtenkloster