Finanzierung
Die Finanzierung der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung. Die Normkosten berücksichtigen Personalkosten, Fahrtkosten und sonstige Kosten. Als verrechenbare Leistungseinheit/Vollkostenstunde gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde.
Eine Pflege- und Betreuungsstunde setzt sich aus:
- den Pflege- und Betreuungszeiten, die anlässlich eines Hausbesuches durchgeführt werden (die Zeiterfassung beginnt bei Eintritt und endet beim Verlassen der Wohnung der Kundin bzw. des Kunden) und
- den Zeiten für außerhäusliche Verrichtungen, welche eindeutig kundinnen- bzw. kundenspezifisch zuordenbar sind,
zusammen.
Außerhäusliche Verrichtungen sind Besorgungen für den alltäglichen Bedarf, welche von der Pflegeassistenz bzw. der Heimhilfe durchgeführt werden (Medikamente, Bandagist, Apotheke, Krankenkasse, Arzt/Ärztin) und Case-Management-Tätigkeiten, welche von der/dem Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger geleistet werden (z.B. Organisation von Heil- und Hilfsmittel, Fallbesprechung, Organisation von Untersuchungsterminen).
Fahrtzeiten werden nicht zusätzlich verrechnet!
Bei einem Hausbesuch wird die erste Viertelstunde zur Gänze verrechnet, für die weitere Betreuungszeit wird die tatsächliche Ist-Zeit aufgerundet auf die nächsten 5-Minuten verrechnet. Außerhäusliche Verrichtungen werden in angefangenen 5- Minuten-Schritten verrechnet.
Ab 2023 gelten folgende Normkostensätze pro Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger: | 98,69 Euro |
Pflegeassistenz: | 78,93 Euro |
Heimhilfe: | 61,15 Euro |
Es gibt vier Finanzierungsteile:
1. Kundinnen- bzw. Kundenbeitrag - Dieser ist sozial gestaffelt und wird aus dem Netto-Einkommen der Kundin bzw. des Kunden berechnet. Die Höhe hängt auch von der Qualifikation der Betreuungsperson ab, die gemäß Berufsrechten und dem Tätigkeits- und Kompetenzkatalog des Landes Steiermark zum Einsatz kommt.
Im in der Menüführung angeführten Punkt „Kosten für KundInnen" finden Sie die Kundinnen- bzw. Kundentarifliste und Informationen, welches Einkommen zur Bemessung des Selbstkostenbeitrages berücksichtigt wird.
2. Gemeindebeitrag - Die Zuzahlung der Wohnsitzgemeinde erfolgt direkt an die betreuende Organisation.
Zuzahlungsbetrag der Gemeinden/der Stadt Graz ab 2023 für eine Pflege- und Betreuungsstunde
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger (DGKP): | 26,69 Euro |
Pflegeassistenz: | 19,47 Euro |
Heimhilfe: | 9,93 Euro |
3. Landesbeitrag - Die Zuzahlung des Landesbeitrages erfolgt direkt an die betreuende Organisation
Zuzahlungsbetrag des Landes Steiermark ab 2023 für eine Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger (DGKP): | 45,80 Euro |
Pflegeassistenz: | 43,14 Euro |
Heimhilfe: | 37,27 Euro |
4. Sozialversicherungsträgerbeitrag (gemäß ASVG § 151)
Wenn eine „medizinische Hauskrankenpflege" benötigt wird (z.B. Verbandwechsel), übernimmt die Krankenkasse pro Hausbesuch 6,90 Euro vom Kundinnen- bzw. Kundenbeitrag. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, benötigt man eine ärztliche Anordnung und eine Genehmigung der Krankenkasse.