Referat Pflegemanagement

Leitung
Christian Schwarz

Kontaktdaten
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel:  +43 (316) 877-4475
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: pflegemanagement@stmk.gv.at

Aufgaben des Referates

  • Bewilligung von Pflegeheimen, die vom Land, von einem Sozialhilfeverband, einer Gemeinde oder von einer im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehenden wirtschaftlichen Unternehmung (zB KAGes) betrieben werden.
  • Bewilligung von Erbringern der psychiatrischen Familienpflege und Aufsicht über dieselben.
  • Aufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen der Bewilligung von Einrichtungen von psychiatrischen Familienpflegeplätzen, sonstigen Pflegeplätzen und Pflegeheimen, für die nicht die Landesregierung als Bewilligungsbehörde fungiert.
  • Überprüfung von Pflegeheimbewilligungen, die von der Landesregierung erteilt wurden.
  • Entzug von Bewilligungen für Pflegeheime und für die Erbringung der psychiatrischen Familienpflege.
  • Bedarfs- und Entwicklungsplanung Pflege - Steiermark für den extramuralen und stationären Versorgungsbereich.
  • Tagsatzkalkulation (Finanzierung nach SHG von Pflegeheimbetreibern mit Vertrag und Bescheid).
  • Pflegefondsgesetz, Pflegedienstleistungsstatistikverordnung.
  • Bereitstellung und Verwaltung einer Datenbank mit pflegerelevanten Daten, in die von den Pflegeheimbetreibern einzutragen ist.
  • Bedarfsgutachten
  • Beschwerdemanagement (z.B. Volksanwaltschaftsbeschwerden).
  • Strategische Planung, Normkostenfinanzierung, Förderungsabwicklung und Qualitätssicherung für:
       a. Mobile Pflege und Betreuungsdienste.
       b. Hauskrankenpflege.
       c. Tagesbetreuung.
       d. Betreutes Wohnen.
       e. Alternative Wohnformen.
  • 24-Stunden-Betreuung.
  • Case- und Caremanagement

Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025

Mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen, Steiermark 2025 (BEP-St 2025) kam das Land Steiermark einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie einer Empfehlung des Landesrechnungshofes nach.

Wesentlich am vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan ist, dass die Methodik eine
simultane Planung der Pflege- und Betreuungsdienstleistungen bis zum Jahr 2025 erlaubt.
Auch die informelle Pflege und ihre zu erwartende Entwicklung fließt in diese Betrachtung mit
ein.

Nach Beschlussfassung des Bedarfs- und Entwicklungsplans durch die Landesregierung und
die Kenntnisnahme durch den Landtag beginnt die zuständige Abteilung Gesundheit und Pflege die Umsetzung des Plans vor dem Hintergrund der budgetären Möglichkeiten zu vollziehen. Notwendige gesetzliche Änderungen werden im neuen Pflege- und Betreuungsgesetz berücksichtigt.

Am 20. Oktober 2015 wurde nun der "Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen" in der 5. Landtagssitzung der XVII. Gesetzgebungsperiode vom Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen.

Hier besteht die  Downloadmöglichkeit des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP-ST 2025) als PDF-Datei.